Karlsruhe, 15. Mai 2018 Ein vergessenes Visum bei einer Reise nach Indien hat einen Fluggast aus Hannover und die Deutsche Lufthansa vor den Bundesgerichtshof gebracht. Verhandelt wird am Dienstag (9.00 Uhr) vor dem unter anderem für das Reiserecht zuständigen X. Zivilsenat. Die Airline zahlte wegen der unvollständigen Dokumente des Passagiers bei dem im Frühjahr 2015 gebuchten […]

Karlsruhe, 15. Mai 2018

Ein vergessenes Visum bei einer Reise nach Indien hat einen Fluggast aus Hannover und die Deutsche Lufthansa vor den Bundesgerichtshof gebracht.

Verhandelt wird am Dienstag (9.00 Uhr) vor dem unter anderem für das Reiserecht zuständigen X. Zivilsenat. Die Airline zahlte wegen der unvollständigen Dokumente des Passagiers bei dem im Frühjahr 2015 gebuchten Flug ein Bußgeld von 100 000 Rupien, damals umgerechnet etwa 1415 Euro, und verlangte die Summe später von ihrem Kunden zurück. Amts- und Landgericht gaben der Lufthansa Recht. Das Landgericht Hannover sah einen Pflichtverstoß des Passagiers. Als Nebenpflicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebe sich, dass er die Reise nur mit gültigen Einreisedokumenten antreten dürfe. Die Fluggesellschaft sei nicht verpflichtet, das zu überprüfen. (X ZR 79/17)