Straßburg, 25. November 2014 Die obersten EU-Richter überprüfen ein geplantes neues Abkommen der Europäischen Union mit Kanada zum Austausch von Flugpassagier-Daten. Das Europaparlament stimmte heute in Straßburg für die Überweisung des Abkommens an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Abgeordneten bezweifeln unter anderem, dass die Daten ausreichend geschützt werden. Das Abkommen ist zwar bereits von den […]

Straßburg, 25. November 2014

Die obersten EU-Richter überprüfen ein geplantes neues Abkommen der Europäischen Union mit Kanada zum Austausch von Flugpassagier-Daten. Das Europaparlament stimmte heute in Straßburg für die Überweisung des Abkommens an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Abgeordneten bezweifeln unter anderem, dass die Daten ausreichend geschützt werden.

Das Abkommen ist zwar bereits von den EU-Staaten und Kanada unterzeichnet worden, kann aber ohne die Zustimmung des Parlaments nicht in Kraft treten. Die Abgeordneten wollen jetzt das Gutachten des EuGH abwarten – es geht darum, ob die Regelungen mit EU-Recht vereinbar sind. Eine solche Prüfung kann etwa zwanzig Monate dauern.

Daten etwa zu Reisedatum, -strecke, Kontaktdetails, Zahlungsart oder Sitznummer gehen aber dennoch nach Kanada. Denn weiterhin wird ein Vorläuferabkommen angewandt. Auch mit Australien und den Vereinigten Staaten gibt es Abkommen zum Datenaustausch. Die Informationen sollen der Terrorbekämpfung dienen.

Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hatte in der Vergangenheit Zweifel an Regelungen des Abkommens angemeldet. Er stellte unter anderem die Notwendigkeit und den Umfang des Datenaustausches infrage.