Wenn sich der Flieger verspätet oder er gar nicht abhebt, steht Passagiere häufig eine Ausgleichszahlung zu. Wer sich an ein Fluggastrechte-Portal wendet, bekommt am Ende aber weniger. Kehl (dpa/tmn) – Bis zu 600 Euro erhalten Passagiere als Ausgleich, wenn ihr Flieger zu spät ankommt – abhängig von der Flugstrecke. Auch wenn ein Flugzeug überbucht ist […]

Wenn sich der Flieger verspätet oder er gar nicht abhebt, steht Passagiere häufig eine Ausgleichszahlung zu. Wer sich an ein Fluggastrechte-Portal wendet, bekommt am Ende aber weniger.

Bis zu 600 Euro erhalten Passagiere als Ausgleich, wenn ihr Flieger zu spät ankommt – abhängig von der Flugstrecke. Auch wenn ein Flugzeug überbucht ist oder ganz ausfällt, bekommen Reisende Geld von der Airline. Dies regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Zwar gibt es im Internet zahlreiche Portale, die Verbrauchern dabei helfen, Fluggastrechte durchzusetzen. Es lohnt sich aber, wenn Betroffene sich zunächst selbst an die Airline wenden. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) aufmerksam.

Denn die Legal-Tech-Unternehmen für Fluggastrechte verlangen ein Honorar in Form einer Provision – manche arbeiten laut EVZ sogar unseriös. Wer die volle Entschädigung kassieren will, muss sich selbst kümmern. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben – in verschiedene Sprachen übersetzt, falls der Sitz der Airline sich in einem anderen Land befindet.

Viele Fluggesellschaften bieten zudem auf ihren Seiten Online-Beschwerde-Formulare an. Bei rechtlich komplizierten Fällen helfen Schlichtungsstellen – befindet sich ihr Sitz in Deutschland, ist deren Einsatz für Verbraucher kostenlos.

dpa/tmn mod yyzz n1 pla