Ob Strandurlaub oder Sightseeing-Trip: Wer verreist, muss in der Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen rechnen. Was gilt wo in Europa? Während der Spätsommer in Deutschland noch mal durchstartet, lädt das Wetter auch vielerorts in Europa zum Badeurlaub oder Städtetrip ein. Nach wie vor schränkt Corona Reisende allerdings ein. Ein Überblick über aktuelle Regeln in beliebten Urlaubsländern: […]

Ob Strandurlaub oder Sightseeing-Trip: Wer verreist, muss in der Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen rechnen. Was gilt wo in Europa?

Während der Spätsommer in Deutschland noch mal durchstartet, lädt das Wetter auch vielerorts in Europa zum Badeurlaub oder Städtetrip ein. Nach wie vor schränkt Corona Reisende allerdings ein. Ein Überblick über aktuelle Regeln in beliebten Urlaubsländern:

ITALIEN: Die täglichen Fallzahlen steigen tendenziell leicht. Seit dem 1. September gelten für Reisende weitere Corona-Regeln im Land. Im Fernbahnverkehr, auf Inlandsflügen und Langstrecken-Busverbindungen sowie auf Fähren, die zwischen zwei Regionen verkehren, ist der sogenannte Grüne Pass (Green Pass) Pflicht. Das ist ein digitaler oder ausgedruckter Nachweis über eine Impfung, einen negativen Test oder dass man von der Krankheit genesen ist. Italien erkennt dabei den in der EU gültigen Corona-Pass an. Außerdem ist ein solcher Nachweis nötig, um innen im Restaurant zu essen oder in ein Museum zu gehen. Wer nach Italien reist, braucht ein Einreiseformular und den Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test.

SPANIEN: Reisen ins liebste ausländische Urlaubsland der Deutschen sind gerade etwas einfacher geworden: Spanien wird von Deutschland nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet geführt. Damit sind alle Quarantänepflichten für Rückkehrende entfallen. Spanien wiederum stuft Deutschland noch mindestens bis kommenden Sonntag als Risikogebiet ein: Alle Besucher aus Deutschland ab zwölf Jahren müssen bei Einreise eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Die Sieben-Tage-Inzidenz fällt seit Wochen und liegt bei etwa 90, kaum höher als in Deutschland. In Spanien gibt es nur noch vereinzelt Sperrstunden, Kapazitätsbeschränkungen oder Versammlungsverbote.

PORTUGAL: Die Corona-Lage verbessert sich, viele Einschränkungen sind weggefallen. Aber noch immer gilt Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch im Freien, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu nicht im selben Haushalt Lebenden unmöglich ist. Zum Besuch der Innenbereiche vieler Einrichtungen muss ein Impf-, ein Genesenennachweis oder ein negativer Test vorgelegt werden. Bei Einreise muss jeder ab 12 Jahren, der nicht geimpft oder genesen ist, einen negativen Test vorlegen. Inzwischen gilt nur noch die Algarve als Hochrisikogebiet. Bei der Rückreise aus dieser Region müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden.

TÜRKEI: Das Land gilt nach wie vor als Hochrisikogebiet: Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen nach der Rückreise nach Deutschland in Quarantäne. Wer aus Deutschland in die Türkei reisen will, braucht einen negativen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Geimpfte und Genesene können mit Nachweis einreisen. Bei der Rückreise nach Deutschland muss weiterhin wie bei allen Hochrisikogebieten entweder ein negativer PCR-Test, der Nachweis über eine Genesung oder eine vollständige Impfung vorgelegt werden. Cafés, Restaurants und andere Gast-Einrichtungen sind geöffnet, es gibt keine Ausgangsbeschränkungen mehr.

FRANKREICH: Die Infektionslage hat sich bis auf die stark betroffenen Überseegebiete inzwischen entspannt. Zwei Regionen und die Insel Korsika stuft Deutschland weiter als Hochrisikogebiet ein. Bei der Einreise nach Frankreich ist ein negativer Test, ein Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich, ebenso für Fahrten mit dem Reisebus oder Fernzug. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants, Museen sowie großen Einkaufszentren. Als Nachweis wird dazu ein digitaler «Gesundheitspass» – eine Handy-App – genutzt, darin lässt sich auch der deutsche Impfnachweis speichern. In einzelnen Gegenden gibt es strengere Regeln wie etwa eine Maskenpflicht im Freien.

KROATIEN: Von Touristen wird eine Bescheinigung verlangt, die belegt, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Hotels empfangen Gäste ohne Einschränkungen. Gaststätten und Cafés dürfen auch in ihren Innenbereichen bewirten, aber nur an den Tischen, zwischen denen Abstände einzuhalten sind. An öffentlichen Versammlungen darf nur eine bestimmte Anzahl an Menschen teilnehmen.

GRIECHENLAND: Kreta und die südliche Ägäis mit Urlaubsinseln wie Rhodos, Kos, Mykonos und Naxos gelten wegen hoher Inzidenzen weiterhin als Hochrisikogebiete. Nach der Rückkehr nach Deutschland müssen Urlauber für zehn Tage in Quarantäne, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden. Auf Kreta hat sich die Lage leicht verbessert. Seit Montag gilt ein Mini-Lockdown nur noch für die Region Iraklio: Es gilt ein Ausgehverbot zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr. Mini-Lockdowns gelten auch für einige Inseln sowie für einen Teil der Halbinsel Peloponnes.

ÖSTERREICH: Die vierte Corona-Welle nimmt in Österreich langsam Fahrt auf. Zuletzt wurden fast 2000 Neuinfektionen am Tag gezählt, bezogen auf die Einwohnerzahl entspräche das etwa 18 000 Fällen in Deutschland. Nur wer getestet, geimpft oder genesen ist, kann in Restaurants und Hotels gehen oder Veranstaltungen besuchen. Seit 1. September gilt: In Wien verlieren Antigen-Schnelltests nach 24 Stunden ihre Gültigkeit, PCR-Tests nach 48 Stunden. Im Rest des Landes sowie für die Einreise sind sie jeweils 48 beziehungsweise 72 Stunden gültig. Maskenpflicht gilt hauptsächlich noch in Supermärkten und in Bus und Bahn; in Wien müssen in allen Geschäften Mund und Nase bedeckt werden.

SCHWEIZ: Angedachte Verschärfungen etwa für den Zutritt zu Restaurant-Innenräumen, Bars oder Veranstaltungen nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete setzt die Schweizer Regierung vorerst nicht um. Ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung ist bislang nur für Diskotheken, Tanzlokale und bei Großveranstaltungen nötig. Das EU-Zertifikat wird anerkannt. In Geschäften, Restaurants, Theatern, Sporthallen und im öffentlichen Verkehr gilt Maskenpflicht. Flugpassagiere ohne Zertifikat brauchen zur Einreise einen negativen Corona-Test. Auf dem Landweg ist die Einreise ohne Auflagen möglich. Die Inzidenz in der Schweiz war zuletzt fast dreimal so hoch wie in Deutschland.

dpa