Brüssel (dpa) – Die staatlichen Kredite für Aufbau und Betrieb des Terminals 2 am Münchener Flughafen sind rechtens. Das hat die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitgeteilt. Die Darlehen seien unter marktüblichen Bedingungen gewährt worden, urteilten die europäischen Wettbewerbshüter. Sie hatten den Fall auf Beschwerde der Fluglinie Ryanair geprüft. Der Flughafen München und die Deutsche […]

Brüssel (dpa) – Die staatlichen Kredite für Aufbau und Betrieb des Terminals 2 am Münchener Flughafen sind rechtens. Das hat die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitgeteilt. Die Darlehen seien unter marktüblichen Bedingungen gewährt worden, urteilten die europäischen Wettbewerbshüter. Sie hatten den Fall auf Beschwerde der Fluglinie Ryanair geprüft.

Der Flughafen München und die Deutsche Lufthansa hatten 1998 die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Entwicklung des neuen Terminals beschlossen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Bayerische Landesbank gewährten dazu Kredite.

Staatliche Hilfen brauchen innerhalb der Europäischen Union die Billigung der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde wacht darüber, dass zum Beispiel durch günstige Kredite dem Empfänger kein unzulässiger Vorteil gegenüber Wettbewerbern entsteht. Im aktuellen Fall prüfte die Kommission nur Hilfen ab dem Jahr 2000, weil die entsprechenden europäischen Bestimmungen zuvor nicht für Flughäfen galten.