Neuer Drohnen-Führerschein soll mehr Sicherheit bringen
05.10.2017 Es gibt Führerscheine für Autos, Motorräder, Boote – und jetzt auch unbemannte Fluggeräte. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die große Beliebtheit der Multicopter und ähnlicher Fluggeräte. Berlin (dpa) – Für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in Deutschland gelten von diesem Sonntag an zusätzliche Regeln. Die Neuerungen: Ein Führerschein für Drohnenpiloten und eine Kennzeichnungspflicht. Warum […]
05.10.2017
Es gibt Führerscheine für Autos, Motorräder, Boote – und jetzt auch unbemannte Fluggeräte. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die große Beliebtheit der Multicopter und ähnlicher Fluggeräte.
Berlin (dpa) – Für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in Deutschland gelten von diesem Sonntag an zusätzliche Regeln. Die Neuerungen: Ein Führerschein für Drohnenpiloten und eine Kennzeichnungspflicht.
Warum wird der Drohnen-Führerschein eingeführt?
Es geht um die Flugsicherheit. Im deutschen Luftraum sind immer mehr Drohnen unterwegs, meist Quadrocopter, also Flugobjekte mit vier Rotoren. Je schwerer Drohnen sind, desto mehr Schaden können sie bei einer Kollision und einem Absturz anrichten. Piloten meldeten im Umfeld großer Flughäfen bis Ende August 60 Zwischenfälle. Im gesamten Vorjahr gab es nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung 64 Vorfälle, 2015 waren es erst 14.
Wofür kann man Drohnen nutzen?
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, je nach Größe und Ausstattung. Als Spielzeuge gibt es wenige Zentimeter lange und breite Quadrocopter. Fotografen nutzen etwas größere Modelle für Bilder von oben, Fernsehstationen auch für Videoaufnahmen. Versandunternehmen testen seit einigen Jahren Paketlieferungen per Drohne. Schmuggler nutzen Drohnen auch zum Transport von Drogen.
Wie viele Drohnen sind in Deutschland schon im Einsatz?
Die Flugsicherung rechnet bis Jahresende mit knapp einer Million unbemannten Fluggeräten in deutschen Privathaushalten und Unternehmen.
Wer braucht einen Führerschein?
Alle Personen, die eine Drohne oder ein Modellflugzeug mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht starten lassen wollen, brauchen einen Kenntnisnachweis. Viele Drohnen in Privatbesitz sind aber leichter, so dass deren Lenker keinen Führerschein benötigen. Der Führerschein kann auf drei Wegen erbracht werden:
Erstens mit einer Bescheinigung über eine Einweisung in einem Luftsportverband (ab 14. Lebensjahr möglich), diese gilt für Flugmodelle, das können auch Drohnen sein. Zweitens mit einer Bescheinigung bei Stellen, die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt sind (ab 16. Lebensjahr). Das betrifft vor allem Piloten, die Drohnen gewerblich nutzen. Drittens durch eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer (Pilotenlizenz).
Wo gibt es anerkannte Stellen?
Bislang (Stand: 27. September) gibt es bundesweit 18 solcher Stellen, darunter etwa Flugschulen und Ingenieurbüros. Die Zertifizierung hat aber erst im Juli begonnen, es dürften daher noch einige hinzukommen.
Was muss man lernen?
Für die Prüfungsbescheinigung bei den anerkannten Stellen müssen künftige Drohnenpiloten in der Regeln Prüfungsfragen in einem Fragebogen ausfüllen. Die Fragen können aber auch mündlich oder online beantwortet werden. Es werden Fragen in den Fachgebieten Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb/Navigation gestellt.
Was passiert, wenn man ohne Führerschein erwischt wird?
Es drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro.
Welche Vorschriften gibt es für Drohnenpiloten außerdem?
Ab 1. Oktober müssen Drohnen ab 250 Gramm gekennzeichnet werden, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Namen und Adresse des Eigentümers müssen auf einer Plakette stehen. Drohnen mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer erteilt wird.
Wo dürfen Drohnen fliegen?
Unbemannte Fluggeräte dürfen nur in Sichtweite und bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden. In und über sensiblen Zonen sind Drohnenflüge verboten, zum Beispiel an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Einrichtungen wie Gefängnissen und Industrieanlagen.
Bernd Röder, dpa