Wer an der Gepäckausgabe vergeblich wartet, sollte noch am Airport den Schalter der Fluggesellschaft aufsuchen. Verbraucherschützer erklären, was Urlauber dazu wissen sollten. Von Gepäckverlust oder Kofferschäden betroffene Urlauber sollten schon am Flughafen tätig werden und am Schalter der Airline einen sogenannten PIR ausfüllen, einen Property Irregularity Report. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hin. […]

Wer an der Gepäckausgabe vergeblich wartet, sollte noch am Airport den Schalter der Fluggesellschaft aufsuchen. Verbraucherschützer erklären, was Urlauber dazu wissen sollten.

Von Gepäckverlust oder Kofferschäden betroffene Urlauber sollten schon am Flughafen tätig werden und am Schalter der Airline einen sogenannten PIR ausfüllen, einen Property Irregularity Report. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hin.

Außerdem muss das verspätete Gepäck binnen 21 Tagen schriftlich der Airline gemeldet werden. Fehle das PIR-Dokument oder werde die Frist versäumt, muss die Airline unter Umständen nichts erstatten, warnen die Verbraucherschützer. Noch kürzer ist die Frist, wenn der Koffer zwar an der Gepäckausgabe anrollt, aber kaputt ist. Im Fall einer Beschädigung des Gepäcks betrage der Meldezeitraum sieben Tage.

Was für Pauschalreisende gilt

Wichtig für Pauschalreisende: Für sie gelten die gleichen Fristen, sie müssen die Verspätung oder den Schaden aber dem Veranstalter melden. Und auch Pauschaltouristen kommen um den Gang an den Airline-Schalter nicht herum. Sie benötigen ebenfalls das PIR-Dokument.

Dieses sei der Nachweis darüber, dass die Airline für die Beschädigung oder den Verlust verantwortlich ist – also, dass der Schaden tatsächlich im Zusammenhang mit der gebuchten Reise entstanden ist, erklärt das EVZ auf Nachfrage.

Wer im Fall eines Kofferverlusts den Pauschalreisepreis mindern möchte, sollte nach Angaben der Verbraucherzentralen den Veranstalter unverzüglich über das nicht zu Verfügung stehende Gepäck informieren – entweder direkt telefonisch oder über den Reiseleiter vor Ort.

Laut den Verbraucherzentralen stehen Pauschalurlaubern «meist zwischen 5 und 50 Prozent das Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck zu». Bleibt der Koffer während des gesamten Urlaubs verschwunden, sei bis zu der Hälfte des Gesamtreisepreises zu erstatten.

dpa