Klägerin schließt Vergleich mit Airline nach Sturz auf Rolltreppe
München (dpa) – Im Prozess um einen Sturz auf einer Rolltreppe am Flughafen München hat die Klägerin mit der Airline einen Vergleich geschlossen. Sie soll nun 10 000 Euro erhalten. Damit seien alle auch künftigen Ansprüche der Klägerin abgegolten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag. Die Frau war nach der Ankunft am Flughafen München […]
München (dpa) – Im Prozess um einen Sturz auf einer Rolltreppe am Flughafen München hat die Klägerin mit der Airline einen Vergleich geschlossen. Sie soll nun 10 000 Euro erhalten. Damit seien alle auch künftigen Ansprüche der Klägerin abgegolten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag.
Die Frau war nach der Ankunft am Flughafen München im November 2016 auf einer Rolltreppe gestürzt, nachdem ein von ihr gebuchter Mobilitätsservice – unter anderem mit einer Hebebühne – nicht verfügbar gewesen war. Aufgrund schwerer Verletzungen und bleibender Schäden hatte sie die türkische Airline Sunexpress verklagt.
Die Richter am OLG sahen bei der Frau eine große Mitschuld – wie auch schon die Vorinstanz, das Landgericht München I. Sie kamen in der Verhandlung der Berufung aber nicht zum Schluss, dass eine Haftung der Airline dadurch entfällt. Zuvor hatte die Klägerin noch weit höhere Forderungen gestellt, als nun im Vergleich vereinbart.
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