Das Ferienhaus wurde vor Wochen gebucht, doch kurz vor Abreise kommt man zu dem Schluss: Die Reise ist angesichts von Corona vielleicht doch nicht ratsam. Jetzt kommt es auf die Stornoregeln an. Kehl (dpa/tmn) – Individualreisende sollten vor der Buchung gerade jetzt genau die Umbuchungs- und Stornierungsoptionen prüfen. Insbesondere bei Unterkünften können die Gebühren bei 80 bis 100 […]

Das Ferienhaus wurde vor Wochen gebucht, doch kurz vor Abreise kommt man zu dem Schluss: Die Reise ist angesichts von Corona vielleicht doch nicht ratsam. Jetzt kommt es auf die Stornoregeln an.

Individualreisende sollten vor der Buchung gerade jetzt genau die Umbuchungs- und Stornierungsoptionen prüfen. Insbesondere bei Unterkünften können die Gebühren bei 80 bis 100 Prozent liegen, wenn der Gast kurzfristig absagt. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) aufmerksam.

Bei manchen Ferienhausanbietern, aber auch bei Fährgesellschaften lässt sich für wenige Euro eine Stornierungsoption hinzubuchen. Auch bei Hotelbuchungen ist dies oft möglich. Andernfalls erhöhen sich meist die Stornogebühren, je später der Urlauber absagt.

Grundsätzlich gilt: Ist ein Hotel oder Ferienhaus erreichbar, dann bleibt der Gast auf etwaigen Kosten sitzen, wenn er zum Beispiel aus Angst vor Corona seinen Aufenthalt absagt, so das EVZ.

Und findet ein gebuchter Flug statt, kann der Kunde nicht ohne entsprechende Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten – sofern die Fluggesellschaft den Flug nicht von sich aus streicht. Viele Airlines bieten derzeit allerdings kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an.

dpa/tmn pla yyzz n1 toh