Flugreise: Airline haftet bei beschädigtem Gepäck
Berlin (dpa/tmn) – Für Schäden am Reisegepäck und dessen Inhalt kommt die Fluggesellschaft auf. Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin empfiehlt, sich zunächst an den Lost-and-Found-Schalter zu wenden. Dort wird eine schriftliche Schadensmeldung aufgegeben. Die Frist für diese Meldung beträgt sieben Tage, also am besten gleich am Airport erledigen. Maximal ersetzt die Fluggesellschaft […]
Berlin (dpa/tmn) – Für Schäden am Reisegepäck und dessen Inhalt kommt die Fluggesellschaft auf. Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin empfiehlt, sich zunächst an den Lost-and-Found-Schalter zu wenden. Dort wird eine schriftliche Schadensmeldung aufgegeben. Die Frist für diese Meldung beträgt sieben Tage, also am besten gleich am Airport erledigen.
Maximal ersetzt die Fluggesellschaft der Juristin zufolge etwa 1400 Euro – und zwar für den Koffer und den beschädigten Inhalt zusammen sowie pro Person und nicht pro Gepäckstück. Ebenfalls wichtig: «Es wird immer nur der Zeitwert ersetzt, sowohl des Koffers als auch der Gegenstände darin», erklärt Fischer-Volk.
dpa/tmn pla yyzz n1 amb