Flugbuchung im Netz: Endpreis muss von Anfang an angegeben sein
07.04.2017 Berlin (dpa/tmn) – Bei Online-Buchungen müssen Fluggesellschaften von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sommer 2015 entschieden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich damals dagegen gewandt, dass die Endpreise einer Fluggesellschaft auf der Webseite nicht sofort sichtbar waren. Angezeigt wurden zunächst nur die reinen Flugpreise […]
07.04.2017
Berlin (dpa/tmn) – Bei Online-Buchungen müssen Fluggesellschaften von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sommer 2015 entschieden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich damals dagegen gewandt, dass die Endpreise einer Fluggesellschaft auf der Webseite nicht sofort sichtbar waren. Angezeigt wurden zunächst nur die reinen Flugpreise ohne Steuern und Gebühren. Der Gesamtpreis wurde jeweils erst im späteren Buchungsprozess sichtbar.
Einer EU-Verordnung zufolge muss Kunden sofort der Endpreis für Flüge inklusive Steuern, Gebühren und Entgelten gezeigt werden, damit er Angebote besser vergleichen kann. Zudem gilt, dass auf der Webseite keine Buchungen von Zusatzleistungen wie Versicherungen oder Gepäck voreingestellt sein dürfen. Diese muss der Kunde frei wählen können. Es muss auch mindestens eine kostenlose Zahlungsart angeboten werden.
Wer auf Vergleichsportalen nach dem billigsten Flug oder Hotel sucht, sollte auch schauen, ob es nicht billiger ist, direkt beim Anbieter zu buchen. Denn durch hohe Gebühren etwa für gängige Zahlverfahren kann die Buchung bei Vergleichsportalen unter Umständen teurer sein.