Fehler im System: Mit Error Fares extrem günstig verreisen
01.11.2016 Reiseportale bieten manchmal extrem günstige Flüge – fast schon zu gut um wahr zu sein. Kein Wunder: Error Fares entstehen durch Fehler in den Computersystemen. Wer einen solchen Tarif ergattert, fliegt zum absoluten Schnäppchen-Preis. Doch das klappt nicht immer. Berlin (dpa/tmn) – Von London nach China und zurück für nur 199 Euro? Das klingt unmöglich. Doch […]
01.11.2016
Reiseportale bieten manchmal extrem günstige Flüge – fast schon zu gut um wahr zu sein. Kein Wunder: Error Fares entstehen durch Fehler in den Computersystemen. Wer einen solchen Tarif ergattert, fliegt zum absoluten Schnäppchen-Preis. Doch das klappt nicht immer.
Berlin (dpa/tmn) – Von London nach China und zurück für nur 199 Euro? Das klingt unmöglich. Doch erst Ende August zeigte das Reiseportal Tripdoo einen solchen Flug an. Auch andere Portale verbreiten vergleichbar günstige Schnäppchen-Angebote. Error Fares werden diese Tarife genannt – und von einem Angebot im eigentlichen Sinne kann dabei gar keine Rede sein.
«Error Fares sind keine bewusst gesteuerten Tiefstpreise, sondern ein Buchungssystemfehler», erklärt Claudia Nehring vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Dabei wird versehentlich ein falscher Preis eingetragen, entweder vom Computer oder von einem Menschen. Häufig fehlt einfach eine Ziffer. Die Airline verkauft den Beispielflug nach China so ungewollt für 199 statt 1199 Euro.
Antonius Gress, Gründer der Website Error Fare Alerts, kennt weitere Gründe für die Niedrigpreise: «In anderen Fällen werden Gebühren wie Flughafen- oder Kerosinsteuern vergessen. Oder es kommt bei der Umrechnung der Währungen zu Fehlern.» Das kann in elektronischen Buchungssystemen passieren, auf Vergleichs- und Buchungsportalen oder direkt bei den Airlines, wie Nehring erklärt. Flugreisende dürfen sich über unschlagbar günstige Preise freuen – aber nicht oft.
«Solche Fehler treten extrem selten auf. Sie sind die ganz große Ausnahme», sagt Johannes Winter vom Ferienflieger Condor. Auch die Lufthansa teilt auf Anfrage mit, dass Error Fares sehr selten seien.
Die Tarife sind im Netz aber schnell auffindbar, zum Beispiel auf Urlaubspiraten, Urlaubsguru, Exbir, Tripdoo, Travel Chapter, Traveldealz oder Urlaubstracker. Die Portale informieren ihre Nutzer über Social Media und Newsletter über die Error Fares und erreichen damit schnell große Reichweiten. Gress zum Beispiel informiert die Abonnenten automatisch per Mail, wenn ein neuer Error Fare auftaucht. Dafür berechnet die Software permanent einen durchschnittlichen Preis für diverse touristische Angebote. Weicht ein Tarif erheblich vom Durchschnittspreis ab, wird die Mail versendet.
In jedem Fall gilt es, bei einem Error Fare schnell zu sein. Die Preisfehler sind selten länger als zwei oder drei Tage verfügbar, so Gress. Weiterhin kann der Reisende nicht flexibel sein. Der Tarif gilt für einen bestimmten Zeitraum und nur für ein konkretes Ziel. Da heißt es: Buchen oder nicht buchen? Und das ist nicht alles.
Selbst wenn der Urlauber bucht, hat er damit noch keine Sicherheit, dass er den Flug für den vereinbarten Preis antreten kann. «Die Buchung auf einer Website gilt noch nicht als rechtlich verpflichtender Vertrag. Erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung oder des Vouchers kommt ein Vertrag zustande», erläutert Gress.
Je länger der Fluggast nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung keine Kündigung des Vertrages bekommt, desto wahrscheinlicher sei es, dass er die Flugreise antreten kann. «Nach zwei Wochen wird nur noch sehr selten gekündigt», weiß Gress aus Erfahrung. Doch selbst damit ist die Unsicherheit noch nicht vorbei, denn schließlich sind Error Faires keineswegs im Interesse der Airlines.
«Auch nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung kann der Vertrag der Fluggastbeförderung noch von der Airline gekündigt werden», sagt Jan Bartholl, Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht. Denn die Lage ist so: Zwischen Fluggast und Airline kam es zu einem Vertrag, der nach deutschem Recht einzuhalten ist. Eine begründete Kündigung ist allerdings möglich, wenn ein Irrtum vorliegt. «Die Airline muss dafür unverzüglich innerhalb weniger Tage den Vertrag anfechten und darlegen, dass es sich um einen Fehler handelt. Der Vertrag wird damit nichtig», erklärt der Jurist.
Dagegen kann der Fluggast wiederum klagen, etwa wenn der Fehler der Airline nicht logisch nachvollziehbar ist. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann bei einem 1000-Euro-Flug etwa 200 Euro kosten. Gewinnt die Airline, ist der Vertrag nichtig. Gewinnt der Fluggast, wird er zum vertraglichen Tarif befördert. Allerdings dauert es etwa ein halbes Jahr, bis solche Rechtsstreitigkeiten vor Gericht landen, so dass der Flug in vielen Fällen längst weg ist. In diesem Fall kann der Fluggast auf Schadenersatz klagen. Doch Streitfälle vor Gericht wegen Error Fares kommen in der Praxis kaum vor.
Das liegt vermutlich daran, dass Fluggästen bewusst ist, dass sie einen Fehler ausgenutzt haben. Oder die Airline will sich den Ärger ersparen und kündigt den Vertrag nicht. Jeder muss selbst wissen, ob diese Ungewissheit es wert ist. Aber klar, ein Flug nach China und zurück für 199 Euro ist verlockend.
Steven Hille, dpa