Ex-Technikchef des BER zieht Klage gegen fristlose Kündigung zurück
28.10.2014 Der frühere Technikchef des Hauptstadtflughafens hat eine Klage gegen seine Kündigung zurückgezogen. Er war wegen Korruption und Betrugs verurteilt worden. Droht ihm nun auch der Verlust eines Lehrauftrags? Cottbus/Dresden (dpa) – Nach seiner Verurteilung wegen Korruption und Betrugs hat der Ex-Technikchef des neuen Hauptstadtflughafens, Jochen Großmann, die Klage gegen seine fristlose Kündigung zurückgezogen. Das […]
28.10.2014
Der frühere Technikchef des Hauptstadtflughafens hat eine Klage gegen seine Kündigung zurückgezogen. Er war wegen Korruption und Betrugs verurteilt worden. Droht ihm nun auch der Verlust eines Lehrauftrags?
Cottbus/Dresden (dpa) – Nach seiner Verurteilung wegen Korruption und Betrugs hat der Ex-Technikchef des neuen Hauptstadtflughafens, Jochen Großmann, die Klage gegen seine fristlose Kündigung zurückgezogen. Das teilte das Arbeitsgericht Cottbus am Dienstag mit, das den Fall ursprünglich an diesem Mittwoch verhandeln wollte. Flughafensprecher Ralf Kunkel wollte den Rückzug der Klage nicht kommentieren.
Das Amtsgericht Cottbus hatte Großmann per Strafbefehl wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall und Betrugs zu einem Jahr Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 200 000 Euro verurteilt. Großmann hatte noch als Berater der Flughafengesellschaft versucht, bei der Vergabe eines Auftrags für die Entrauchungsanlage knapp eine halbe Million Euro für sein Dresdner Unternehmen abzuzweigen.
Nach einem Bericht der «Märkischen Oderzeitung» (Mittwoch) prüft die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) nun, ob Großmann seine Honorarprofessur an der Uni behalten kann. «Bisher galt in Bezug auf die Vorwürfe gegen Herrn Großmann die Unschuldsvermutung», sagte BTU-Präsident Jörg Steinbach der Zeitung.
«Jetzt gilt es zu prüfen, inwieweit diese mit der Stellung eines Honorarprofessors an der BTU Cottbus-Senftenberg vereinbar sind», fügte Steinbach hinzu. Großmann ist mit der Verurteilung vorbestraft. Von ihm selbst war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.