Luxemburg (dpa) – Kann man nach einem Sturz auf dem Weg in oder aus einem Flugzeug automatisch auf Schmerzensgeld und andere Zahlungen hoffen? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das am Donnerstag (9.30 Uhr) bekanntgegeben werden soll. Hintergrund ist ein Fall aus Österreich. Eine Passagierin war beim Ausstieg auf einer mobilen Treppe ohne ersichtlichen […]

Kann man nach einem Sturz auf dem Weg in oder aus einem Flugzeug automatisch auf Schmerzensgeld und andere Zahlungen hoffen? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das am Donnerstag (9.30 Uhr) bekanntgegeben werden soll. Hintergrund ist ein Fall aus Österreich. Eine Passagierin war beim Ausstieg auf einer mobilen Treppe ohne ersichtlichen Grund gestürzt und brach sich den Arm. Sie klagte auf Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung für eine Haushaltshilfe.

Ein rechtlich nicht bindendendes Gutachten zu dem Fall besagt, dass ein entsprechender Unfall nur zu einer Entschädigung berechtigt, wenn es einen ersichtlichen Grund für den Sturz gibt, etwa Schmierflecken oder Schnee auf der Treppe.

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