Brüssel (dpa) – Das EU-Recht steht der geplanten Fusion des Flugzeugbauers EADS mit dem britischen Rüstungskonzern BAE Systems nicht unbedingt entgegen. Das verlautete am Montag aus Kreisen der EU-Kommission in Brüssel. «Die EU-Regeln sind sehr strikt, aber Ausnahmen sind möglich», hieß es. Die obersten Wettbewerbshüter der EU müssten die Zulässigkeit der sogenannten Goldenen Aktie unter […]

Brüssel (dpa) – Das EU-Recht steht der geplanten Fusion des Flugzeugbauers EADS mit dem britischen Rüstungskonzern BAE Systems nicht unbedingt entgegen. Das verlautete am Montag aus Kreisen der EU-Kommission in Brüssel. «Die EU-Regeln sind sehr strikt, aber Ausnahmen sind möglich», hieß es.

Die obersten Wettbewerbshüter der EU müssten die Zulässigkeit der sogenannten Goldenen Aktie unter die Lupe nehmen, die EADS angeblich jeweils der deutschen, französischen und britischen Regierung anbietet, um ihnen ein Einspruchsrecht bei wichtigen Konzernentscheidungen zu sichern.

Nach europäischem Recht sind Goldene Aktien für die Rüstungssparte erlaubt, wenn es darum geht, nationale Sicherheitsinteressen zu wahren. Ob dies für EADS und BAE auch infrage komme, ist nach Informationen aus der Behörde offen.

Die EU-Kommission will seit Jahren den staatlichen Einfluss auf private Unternehmen eindämmen. So hat sie mehrfach gegen Goldene Aktien vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Auch beim VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen ein Vetorecht sichert, hatte die EU-Kommission im März Klage gegen Deutschland eingereicht.

Offiziell wollte die Behörde am Montag keine Stellung zu dem Fall nehmen. «Bis jetzt haben wir keine Anmeldung erhalten», sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. «Es ist Sache der Unternehmen, zu entscheiden, ob und wann ein Geschäft in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden muss.» Zum Ausgang des Verfahrens seien keine Aussagen möglich. Als Kartellbehörde muss Brüssel grünes Licht für größere Zusammenschlüsse in Europa geben.