Welche Rechte haben Flugreisende bei Verspätung oder Ausfall? Vor fast zehn Jahren hat die EU-Kommission einen Vorschlag für überarbeitete Regeln vorgelegt. Doch die EU-Staaten konnten sich nicht einigen. Nun könnte neuer Schwung in die Verhandlungen kommen. Brüssel (dpa) – Flugreisende in der EU könnten bei Verspätung oder Ausfall ihres Flugs künftig mehr Rechte bekommen – […]

Welche Rechte haben Flugreisende bei Verspätung oder Ausfall? Vor fast zehn Jahren hat die EU-Kommission einen Vorschlag für überarbeitete Regeln vorgelegt. Doch die EU-Staaten konnten sich nicht einigen. Nun könnte neuer Schwung in die Verhandlungen kommen.

Flugreisende in der EU könnten bei Verspätung oder Ausfall ihres Flugs künftig mehr Rechte bekommen – in bestimmten Fällen aber auch weniger. Wie eine tschechische EU-Diplomatin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, erwägt der tschechische EU-Ratsvorsitz, ausgesetzte Verhandlungen der EU-Staaten über einen Gesetzesvorschlag zu Passagierrechten im Luftverkehr von 2013 wieder aufzunehmen.

Die EU-Kommission hatte damals vorgeschlagen, das Recht der Passagiere auf Information, Verpflegung und Entschädigung durch die Fluggesellschaften zu erweitern. Zugleich war jedoch auch vorgesehen, den Anspruch auf Entschädigung bei Flügen innerhalb der EU sowie kurzen internationalen Flügen unter 3500 Kilometern einzuschränken. Eine solche Entschädigung soll dem Vorschlag zufolge erst ab fünf Stunden Verspätung möglich sein – nicht wie bislang ab drei Stunden.

Die Behörde argumentierte damals, dass eine Drei-Stunden-Frist für die Fluggesellschaften oft zu kurz sei, um Ersatzteile oder -flugzeuge einzufliegen. Die aktuelle Regelung ermuntere die Airlines deshalb, Flüge zu streichen – was nicht im Sinne der Passagiere sei.

Ein anderer Teil des Vorschlags war, dass Airlines Fluggäste künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit detailliert über die Gründe für eine Verzögerung informieren müssten. Zudem müssten schon nach zwei Stunden Verzögerung Getränke und Snacks angeboten werden – und nicht erst nach vier. Außerdem definiert die EU-Kommission erstmals den Begriff der «außergewöhnlichen Umstände», auf den Airlines sich häufig berufen, um eine Entschädigung bei längeren Verspätungen zu vermeiden. Neu sollte zudem sein, dass ein Passagier auch dann einen Rückflug in Anspruch nehmen darf, wenn er den Hinflug verfallen lassen hat.

Über die Pläne der tschechischen Ratspräsidentschaft hatte zunächst das Magazin «Politico» berichtet. Weil die EU-Staaten sich nicht auf eine Position einigen konnten, wurden die Verhandlungen schon vor Jahren ausgesetzt. Die EU-Diplomatin betonte nun, viele Länder seien bereit, wieder an dem Vorschlag zu arbeiten. Jedoch könnten die Verhandlungen nur dann wieder aufgenommen werden, wenn in der zweiten Hälfte der Präsidentschaft – also von Oktober bis Dezember – noch genügend Zeit sei. Sollten sich die EU-Staaten einigen, müssten sie noch mit dem Europaparlament verhandeln. Das hat seine Position schon 2014 festgelegt.

dpa wim xx n1 ddb