Brüssel (dpa) – Im Streit um die Erstattung abgesagter Reisen verschärft die EU-Kommission das Vorgehen gegen Italien und Griechenland. Wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen in den Mittelmeerländern leitete die Brüsseler Behörde sogenannte Vertragsverletzungsverfahren ein. Passagiere in der EU hätten das Recht, «zwischen einer Rückzahlung und anderen Formen der Erstattung, wie einem Gutschein, zu wählen», hieß es am […]

Im Streit um die Erstattung abgesagter Reisen verschärft die EU-Kommission das Vorgehen gegen Italien und Griechenland. Wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen in den Mittelmeerländern leitete die Brüsseler Behörde sogenannte Vertragsverletzungsverfahren ein. Passagiere in der EU hätten das Recht, «zwischen einer Rückzahlung und anderen Formen der Erstattung, wie einem Gutschein, zu wählen», hieß es am Donnerstag.

Die Tourismus- und Reisebranche ist von der Corona-Krise besonders hart getroffen worden. Die Pflicht zur Erstattung brachte Reiseveranstalter und Airlines in finanzielle Bedrängnis. Deshalb hatten sich mehrere EU-Staaten über geltendes EU-Recht hinweggesetzt und verpflichtende Gutschein-Lösungen erlaubt. Auch Deutschland setzte sich dafür ein, gab dem Druck der EU-Kommission aber schließlich nach, und sah von einer Gutscheinpflicht ab.

Griechenland und Italien haben nach Angaben der EU-Kommission dagegen im Flug- und im Schiffsverkehr Maßnahmen ergriffen, die nicht mit den EU-Verbraucherrechten vereinbar sind. Für Italien gelte dies auch mit Blick auf den Bus- und Schienenverkehr.

Nun haben Rom und Athen zwei Monate Zeit, auf den Schritt der EU-Kommission zu reagieren. Räumen die Länder die Bedenken nicht im Laufe des Verfahrens aus, könnte die EU-Kommission sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Man prüfe auch die Situation in anderen EU-Staaten, betonte die Brüsseler Behörde.

dpa wim xx n1 sl