Berlin (dpa) – Das Berliner Flughafendebakel hat insbesondere diese Frage aufgeworfen: Was müssen Aufsichtsräte können? Was gehört zu ihren Aufgaben? Sind Politiker als Aufsichtsratsmitglieder geeignet oder nicht? Per Gesetz vorgeschrieben ist ein Aufsichtsrat als Kontrollgremium für Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Möglich ist er auch bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wie der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg. […]

Berlin (dpa) – Das Berliner Flughafendebakel hat insbesondere diese Frage aufgeworfen: Was müssen Aufsichtsräte können? Was gehört zu ihren Aufgaben? Sind Politiker als Aufsichtsratsmitglieder geeignet oder nicht?

Per Gesetz vorgeschrieben ist ein Aufsichtsrat als Kontrollgremium für Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Möglich ist er auch bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wie der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg. Weil sie den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund gehört, wird ihr Aufsichtsrat von Politikern geführt und dominiert.

Aufgaben des Aufsichtsrats sind die Überwachung der Geschäftsführung und die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands (AG) oder der Geschäftsführung (GmbH). Er ist zudem in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.

Nach dem Kodex für gute Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Kodex) ist die ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.