Fliegen mit eingeschränkter Mobilität: Hilfebedarf anmelden
Bonn (dpa/tmn) – Wer zum Beispiel einen Rollator braucht, kommt nicht ohne Weiteres an Bord eines Flugzeugs. Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen ihren Hilfebedarf daher bis spätestens 48 Stunden vor Abflug bei Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter anmelden. Darauf macht die Deutsche Rheuma-Liga in ihrer Zeitschrift «mobil» (Ausgabe 2/2019) aufmerksam. Am besten werden benötigte Hilfsmittel und Serviceleistungen direkt […]
Bonn (dpa/tmn) – Wer zum Beispiel einen Rollator braucht, kommt nicht ohne Weiteres an Bord eines Flugzeugs. Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen ihren Hilfebedarf daher bis spätestens 48 Stunden vor Abflug bei Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter anmelden. Darauf macht die Deutsche Rheuma-Liga in ihrer Zeitschrift «mobil» (Ausgabe 2/2019) aufmerksam. Am besten werden benötigte Hilfsmittel und Serviceleistungen direkt bei der Buchung angegeben.
Rollatoren, andere Gehstützen und medizinisch notwendige Geräte zählen nicht als Gepäck. Der Transport ist kostenlos. Angekommen am Flughafen sollten sich betroffene Passagiere direkt beim Schalter ihrer Airline oder an der Information melden. Wer drei Stunden vor Abflug am Flughafen ist, geht auf Nummer sicher.
Viele Flughäfen und Airlines informieren online über ihre Angebote für Kunden mit Handicap, etwa unter den Stichworten «besondere Hilfsleistungen» oder «barrierefreies Reisen».