Hannover/Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Bei Flugausfällen infolge der Software-Probleme bei der Deutschen Flugsicherung können betroffene Passagiere in der Regel nicht auf Entschädigung hoffen. Ein solches Ereignis sei als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. So ein Umstand befreit die Airline meist von einer Zahlungspflicht. Die Fluggesellschaft könne keinen Einfluss darauf nehmen, wenn […]

Hannover/Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Bei Flugausfällen infolge der Software-Probleme bei der Deutschen Flugsicherung können betroffene Passagiere in der Regel nicht auf Entschädigung hoffen. Ein solches Ereignis sei als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. So ein Umstand befreit die Airline meist von einer Zahlungspflicht. Die Fluggesellschaft könne keinen Einfluss darauf nehmen, wenn der Luftverkehr durch Probleme bei den Fluglotsen eingeschränkt werden muss.

Allerdings kommt es laut dem Experten immer auch darauf an, ob die Airline alles in ihrer Macht stehende getan hat, um die Folgen der Flugausfälle abzumildern. Hier sind die Details entscheidend. Die Beweislast liege bei der Fluggesellschaft, so Degott.

In jedem Fall muss die Airline eine kostenlose alternative Beförderung für die betroffenen Passagiere organisieren – zum Beispiel durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Umwandlung des Flugtickets in eine Bahnfahrkarte.

Ein Software-Problem der Flugsicherung schränkt den Luftverkehr schon seit Tagen über weiten Teilen Deutschlands ein. Lufthansa musste deswegen am Montag Dutzende Flüge in Frankfurt streichen. Die betroffene Software stellt den Lotsen alle wichtigen Daten für den Verlauf jedes Fluges zur Verfügung.