Neue Fluggastrechte: Was sich für Passagiere ändert
Das EU-Parlament hat neue Fluggastrechte beschlossen. Kostenlose Sitzplätze für Familien, klare Preisangaben, Umbuchungsrecht – ein Überblick.
Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit für eine Reform der Fluggastrechte gestimmt. 646 Abgeordnete votierten für das neue Regelwerk, das Reisenden mehr Transparenz und zusätzliche Schutzrechte bringen soll. Die EU-Staaten müssen der Reform zwar noch formell zustimmen, das gilt in Brüssel aber als reine Formsache.
Fluggastrechte für Familien werden gestärkt
Kern der Reform ist ein Recht, das vor allem Familien betrifft: Eltern sollen künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können. Bislang verlangen viele Airlines dafür Aufpreise. Zudem müssen Ticketpreise künftig übersichtlicher dargestellt werden, sodass versteckte Zusatzkosten leichter erkennbar sind.
Entschädigung bei Verspätung bleibt bestehen
Bei den Entschädigungsregeln für verspätete oder gestrichene Flüge bleibt vieles beim Alten – ein Erfolg der Verhandlungsführer des Parlaments gegenüber den Mitgliedstaaten, die ursprünglich höhere Verspätungsschwellen und geringere Entschädigungssummen durchsetzen wollten. Ab drei Stunden Verspätung besteht weiterhin Anspruch auf Ausgleichszahlungen: 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro bei längeren Strecken außerhalb der EU. Diese Beträge gelten auch bei Annullierungen, sofern diese weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen. Ausgenommen bleiben Fälle höherer Gewalt wie Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks von Bodenpersonal oder randalierende Passagiere.
Airlines müssen Reisende künftig binnen 96 Stunden nach der Reise schriftlich über ihre Rechte informieren. Passagiere haben dann neun Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen; die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen zahlen oder eine Ablehnung begründen.
Umbuchung als neues Fluggastrecht
Neu ist ein erweitertes Recht auf anderweitige Beförderung. Wird ein Flug erheblich gestört, können Passagiere verlangen, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline, zu einem nahegelegenen Flughafen oder sogar per Bahn ans Ziel gebracht zu werden – vorausgesetzt, die Bedingungen sind vergleichbar. Reagiert die Airline nicht innerhalb von drei Stunden, dürfen Reisende die Umbuchung selbst organisieren und sich die Kosten bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstatten lassen. Bisher gab es keine Obergrenze.
Die neuen Regeln gelten für EU-Airlines sowie für Fluggesellschaften aus Drittstaaten, deren Maschinen in der EU starten. Nach Inkrafttreten haben die Unternehmen zwölf Monate Zeit zur Umsetzung.
Lesen Sie auch Luftverkehr in Europa wächst langsamer als Rest der Welt