Hannover (dpa/tmn) – Nach einem Flugzeugunglück steigen manche Passagiere mit einem mulmigen Gefühl in ein Flugzeug desselben Typs. Angst alleine ist aber kein Argument, wenn es um eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder den Rücktritt von einer gebuchten Reise geht, sagt Reiserechtler Paul Degott. Gibt es allerdings Hinweise darauf, dass das Unglück mit der […]

Hannover (dpa/tmn) – Nach einem Flugzeugunglück steigen manche Passagiere mit einem mulmigen Gefühl in ein Flugzeug desselben Typs. Angst alleine ist aber kein Argument, wenn es um eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder den Rücktritt von einer gebuchten Reise geht, sagt Reiserechtler Paul Degott.

Gibt es allerdings Hinweise darauf, dass das Unglück mit der Technik des konkreten Flugzeugtyps im Zusammenhang steht, könnten Passagiere es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. «In diesem Fall ist das Argument stärker als nur ein dumpfes Angstgefühl», so Degott. Ein Anspruch ergibt sich daraus zwar nicht automatisch. Jedoch stünden die Chancen gut, einen Rechtsstreit gegen Fluglinie oder Reiseveranstalter zu gewinnen, schätzt der Reiserechtler. In einem solchen Prozess könnten Flugreisende etwaige zusätzliche Kosten geltend machen.