Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch (9.30 Uhr) mit der Wirkung des 2007 novellierten Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm. Die Auswertung war eigentlich schon für 2017 geplant gewesen. Überprüft werden sollte, ob die im Gesetz genannten Werte geeignet und angemessen sind. Im Gesetz geht es vor allem um sogenannten passiven Lärmschutz wie […]

Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch (9.30 Uhr) mit der Wirkung des 2007 novellierten Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm. Die Auswertung war eigentlich schon für 2017 geplant gewesen. Überprüft werden sollte, ob die im Gesetz genannten Werte geeignet und angemessen sind. Im Gesetz geht es vor allem um sogenannten passiven Lärmschutz wie den Schallschutz von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen, etwa Kindergärten.

Das Kabinett berät zudem über den Jahresbericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2017. Im vergangenen Jahr war dafür im Bundeshaushalt fast eine Milliarde Euro veranschlagt. Kernanliegen der Bundesregierung ist es, den Zugang zu Kultur und Bildung weltweit zu verbessern und so Freiräume für Kreativität und Verständigung zu schaffen. Die Mittel werden unter anderem für die Arbeit des Goethe-Instituts, Studentenaustausch oder die Förderung deutscher Schulen im Ausland verwendet.