BGH entscheidet: Wer zahlt Bußgeld für fehlendes Visum bei Flugreise?
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet nach einer Verhandlung am (heutigen) Dienstag darüber, wer ein Bußgeld wegen eines fehlenden Visums bei einer Flugreise zahlen muss. Ein Mann aus Hannover war 2015 ohne die nötigen Dokumente mit der Lufthansa von Frankfurt nach Neu Delhi geflogen. Die indischen Behörden verweigerten die Einreise und verhängten ein Bußgeld […]
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet nach einer Verhandlung am (heutigen) Dienstag darüber, wer ein Bußgeld wegen eines fehlenden Visums bei einer Flugreise zahlen muss. Ein Mann aus Hannover war 2015 ohne die nötigen Dokumente mit der Lufthansa von Frankfurt nach Neu Delhi geflogen. Die indischen Behörden verweigerten die Einreise und verhängten ein Bußgeld von 100 000 Rupien, umgerechnet damals etwa 1415 Euro, gegen die Airline. Die Lufthansa verlangte das Geld vom Passagier zurück und bekam vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Hannover Recht. (Az.: X ZR 79/17)
Als Nebenpflicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebe sich, dass Passagiere die Reise nur mit gültigen Einreisedokumenten antreten dürfen, hatte das Landgericht geurteilt. Die Fluggesellschaft sei nicht verpflichtet, das zu überprüfen.
Der Vorsitzende Richter des unter anderem für das Reiserecht zuständigen X. Zivilsenats am BGH merkte nun an, dass aber auch die Sorgfaltspflicht der Lufthansa in eigenen Angelegenheiten für eine Entscheidung wichtig sein könnte. Die Parteien diskutierten kontrovers, ob es für eine Fluggesellschaft zumutbar sei, die Einreisepapiere der Fluggäste vor dem Start zu überprüfen. Der Anwalt der Lufthansa verwies auf die Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften je nach Reiseziel und -zweck sowie die Schwierigkeiten, die sich in der Praxis ergeben würden. Ein Urteil soll noch am Dienstag verkündet werden.