Kempten (dpa/tmn) – Für Schäden am aufgegebenen Gepäck kommt die Airline auf. Allerdings muss ein Passagier den Schaden innerhalb sieben Tagen der Fluggesellschaft melden. «Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden», sagt der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten. Sonst sieht man kein Geld. Die Schadensmeldung muss zudem schriftlich erfolgen, also per Brief. Eine E-Mail reicht […]

Kempten (dpa/tmn) – Für Schäden am aufgegebenen Gepäck kommt die Airline auf. Allerdings muss ein Passagier den Schaden innerhalb sieben Tagen der Fluggesellschaft melden. «Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden», sagt der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten. Sonst sieht man kein Geld. Die Schadensmeldung muss zudem schriftlich erfolgen, also per Brief. Eine E-Mail reicht nicht. Bei einem Totalschaden ersetzt eine Airline nicht den Neupreis des Ersatzkoffers. «Die Wertminderung wird abgezogen», so der Jurist. «Ich bekomme nicht neu für alt.» Ist der Koffer beschädigt, schickt man ihn der Airline – diese lässt ihn reparieren.