Reisende haben keinen Anspruch auf Mitnahme in überfülltem Zug
Berlin (dpa/tmn) – Vom Lufthansa-Streik betroffene Fluggäste können ihr Ticket in eine Bahnfahrkarte umwandeln. Ist der gewünschte Zug überfüllt, haben Reisende allerdings keinen Anspruch auf eine Fahrt zu einer bestimmten Uhrzeit. Denn wer eine Bahnfahrt mit dem regulären Flexpreisticket der Bahn gebucht hat, hat Anspruch auf Beförderung am gesamten Gültigkeitstag, erklärt ein Sprecher der Deutschen […]
Berlin (dpa/tmn) – Vom Lufthansa-Streik betroffene Fluggäste können ihr Ticket in eine Bahnfahrkarte umwandeln. Ist der gewünschte Zug überfüllt, haben Reisende allerdings keinen Anspruch auf eine Fahrt zu einer bestimmten Uhrzeit. Denn wer eine Bahnfahrt mit dem regulären Flexpreisticket der Bahn gebucht hat, hat Anspruch auf Beförderung am gesamten Gültigkeitstag, erklärt ein Sprecher der Deutschen Bahn. Ist der ausgewählte Zug also voll, muss man einen anderen nehmen.
Die Bahn rät zu Sitzplatzreservierungen – dann habe man Anspruch auf den entsprechenden Sitzplatz im Zug. Den reservierten Sessel müssen Reisende allerdings bezahlen. 4,50 Euro verlangt die Bahn dafür pro Strecke.
Wer sein Flugticket von der Lufthansa in ein Bahnfahrkarte umwandelt, erhält einen Gutschein. Den können Reisende als Ticket für die Bahn nutzen. Wer damit allerdings über Deutschlands Grenzen hinweg reist, etwa nach Frankreich oder Österreich, muss den Gutschein vorher in einem Reisezentrum der Bahn in ein reguläres Ticket umtauschen.