Insolvenzverfahren über Nachlass des Germanwings-Copiloten
Montabaur (dpa) – Knapp vier Monate nach der Germanwings-Katastrophe ist über den Nachlass des Co-Piloten ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. In einer amtlichen Bekanntmachung heißt es, Gläubiger könnten ihre Ansprüche bis zum 24. August beim Insolvenzverwalter, einem Rechtsanwalt aus Limburg, anmelden. Amtsgerichtsdirektor Reiner Rühmann sagte am Freitag, Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sei, dass niemand das Erbe angetreten habe. Die «Bild»-Zeitung […]
Montabaur (dpa) – Knapp vier Monate nach der Germanwings-Katastrophe ist über den Nachlass des Co-Piloten ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. In einer amtlichen Bekanntmachung heißt es, Gläubiger könnten ihre Ansprüche bis zum 24. August beim Insolvenzverwalter, einem Rechtsanwalt aus Limburg, anmelden. Amtsgerichtsdirektor Reiner Rühmann sagte am Freitag, Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren über einen Nachlass sei, dass niemand das Erbe angetreten habe.
Die «Bild»-Zeitung hatte am Freitag zuerst über das Verfahren (AZ: 14 IN 133/15) vor dem Amtsgericht Montabaur berichtet, das am 6. Juli eröffnet wurde. Nach bisherigen Ermittlungen ließ der 27-jährige Andreas Lubitz die Maschine mit 149 weiteren Menschen an Bord am 24. März absichtlich zerschellen.