150 Absturzopfer in Frankreich – Wie gehen die Rechtsmediziner vor?
Angehörige wollen möglichst schnell Gewissheit über die Identität der Absturzopfer haben. Wie bewältigen Rechtsmediziner diese Aufgabe? Hamburg/Leipzig (dpa) – 150 Menschen sind bei der Germanwings-Katastrophe ums Leben gekommen. Bilder von der Absturzstelle in Südfrankreich lassen das Ausmaß der Zerstörung erahnen. Wie die Identifizierung der Toten nach einer solchen Katastrophe generell vonstattengeht, erläutern die Rechtsmediziner Prof. […]
Angehörige wollen möglichst schnell Gewissheit über die Identität der Absturzopfer haben. Wie bewältigen Rechtsmediziner diese Aufgabe?
Hamburg/Leipzig (dpa) – 150 Menschen sind bei der Germanwings-Katastrophe ums Leben gekommen. Bilder von der Absturzstelle in Südfrankreich lassen das Ausmaß der Zerstörung erahnen. Wie die Identifizierung der Toten nach einer solchen Katastrophe generell vonstattengeht, erläutern die Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel, Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Eppendorf und Prof. Rüdiger Lessig, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Halle. Sie betonen, dass nur die Fachleute vor Ort über das konkrete Vorgehen entscheiden können.
Wann wird mit der Identifizierung der Leichen begonnen?
Rechtsmediziner sind von Anfang an bei der Bergung beteiligt. Normalerweise werden gemeinsame Teams mit der Polizei gebildet. Diese ordnen bereits an der Absturzstelle Leichenteile zu, registrieren sie mit der Fundstelle im jeweiligen Planquadrat und schicken sie in nummerierten Beuteln an eine zentrale Untersuchungsstelle. Diese kann sich in einem rechtsmedizinischen Institut, einem größeren Krankenhaus oder auch in einer Turnhalle befinden. Püschel schätzt, dass bei einem Unglück von diesem Ausmaß fünf bis zehn kleine Teams gebildet werden, an denen sich neben Kriminalbeamten und Rechtsmedizinern auch Zahnärzte und Röntgenexperten aus den Heimatländern der Opfer beteiligen. Über die genaue Zusammensetzung entscheiden die französischen Behörden.
Wie gehen die Rechtsmediziner vor?
Die Identifizierung erfolgt immer durch einen Vergleich von sogenannten Post-Mortem- mit Ante-Mortem-Daten. Das heißt, eine Identifizierungskommission vergleicht die Untersuchungsergebnisse der Rechtsmediziner mit der Passagierliste und bekannten körpereigenen Merkmalen wie Größe, Gewicht, Augen-, Haarfarbe und eventuellen Narben oder Tattoos. Helfen können auch Röntgenbilder und vor allem ein Gebissbefund des Zahnarztes. Für einen DNA-Abgleich kann eine Zahn- oder Haarbürste des mutmaßlichen Opfers wichtig sein. Bei Kindern, deren Zahnstand noch nicht dokumentiert ist, wird mitunter eine Speichelprobe der Eltern genommen.
Ist ein Toter, bei dem ein Ausweis gefunden wird, identifiziert?
Sogenannte Effekten wie Ausweise, eine Armbanduhr oder ein Ehering am Körper sind sehr starke Hinweise auf die Identität. «Das ist aber kein Beweis, weil es rein theoretisch auch so sein könnte, dass jemand im Flugzeug mit der Nachbarin gerade noch mal einen Ring ausgetauscht hat», erläutert Püschel. Lessig sagt: «Es hat da in der Vergangenheit schon hinlänglich Fehlidentifizierungen gegeben, zum Beispiel von einer Cockpit-Besetzung, wo Flugkapitän und Copilot verwechselt worden sind, bloß weil der Flugkapitän – warum auch immer – das Flugbuch vom Copiloten in der Jackentasche hatte.»
Wann gilt ein Opfer sicher als identifiziert?
«Es müssen Mindeststandards eingehalten werden», sagt Lessig. Laut der verbindlichen Richtlinien von Interpol müsse ein primäres Identifizierungsmerkmal – Zahnstatus, Fingerabdrücke oder DNA-Profil eines Menschen – sicher geklärt sein, und alle weiteren Umstände müssten widerspruchsfrei sein.
Werden alle Toten identifiziert werden können?
«Bei einem Flugzeugabsturz sehe ich die Chancen sehr hoch», sagt Lessig. «Sie haben eine Passagierliste, Sie wissen also, nach wem sie suchen müssen, wer als Vermisster infrage kommt. Und man geht eigentlich davon aus, dass man auch alle Opfer finden sollte.»
Wann können die Hinterbliebenen die Toten bestatten?
Die Behörden werden die Leichenteile nach Einschätzung von Püschel in spätestens zwei Wochen zur Bestattung freigeben. Bei den Körpern von Besatzungsmitgliedern könnten nach der Identifizierung noch spezielle Untersuchungen anstehen, etwa zu einer denkbaren Beeinflussung durch Alkohol, Drogen oder giftige Dämpfe im Cockpit. Doch dazu könnten auch zurückbehaltene Blut- oder Gewebeproben genügen.
Haben die Rechtsmediziner selbst bei ihrem Einsatz eine seelsorgerische Unterstützung?
Die für einen solchen Einsatz infrage kommenden Rechtsmediziner sind äußerst erfahren und in einer Identifizierungskommission des Bundeskriminalamts organisiert. Lessig sagt jedoch aus der Erfahrung: «Ich kann Ihnen sagen, dass es auch schon in vergangenen Einsätzen Rechtsmediziner gegeben hat, die durchaus mal eine Betreuung gebraucht haben. Das ist vom Einzelfall abhängig.»
Wer sich auf den Weg nach Südfrankreich macht, sollte am Mittwoch entschieden werden. Püschel vermutet, dass wegen des Zielflughafens Düsseldorf vor allem Kollegen aus Westdeutschland dabei sein werden. Möglicherweise übernehmen aber auch nur französische Experten die Arbeit, denn auch sie verfügen über sogenannte DVI-Teams (Disaster Victim Identification).