Hannover (dpa/tmn) – Bei einem Pilotenstreik muss die Airline sich um eine alternative Beförderung ihrer Kunden bemühen. Wenn Fluggäste erfahren, dass ihre Verbindung ausfällt, sollten sie Kontakt mit der Airline aufnehmen. Erhalten sie dort nicht rechtzeitig Antwort, können sie selbst einen Ersatzflug oder ein Bahnticket kaufen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen, erklärt der […]

Hannover (dpa/tmn) – Bei einem Pilotenstreik muss die Airline sich um eine alternative Beförderung ihrer Kunden bemühen. Wenn Fluggäste erfahren, dass ihre Verbindung ausfällt, sollten sie Kontakt mit der Airline aufnehmen. Erhalten sie dort nicht rechtzeitig Antwort, können sie selbst einen Ersatzflug oder ein Bahnticket kaufen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.

«Ich muss aber belegen können, dass ich vorher den Kontakt gesucht habe», sagt der Experte. Das kann durch Zeugen oder Nachweise von E-Mails geschehen. Die Airline müsse zunächst die Möglichkeit bekommen, das Problem selbst zu lösen. Wer sich dann eigenhändig um den weiteren Transport bemüht, müsse einen gleichwertigen Ersatz wählen. Er kann zum Beispiel nicht in der Business-Class einer anderen Airline fliegen, wenn er eigentlich ein Economy-Ticket hatte.

Der aktuelle Streik bei der Lufthansa begann bereits gestern um 13.00 Uhr auf der Kurz- und Mittelstrecken. An diesem Dienstag sind auch die Interkontinentalflüge betroffen.