Streik bei Germanwings: Ersatzbeförderung besser als Erstattung
Hannover (dpa/tmn) – Kunden von Germanwings müssen sich auf einen Streik am Freitagvormittag einstellen: Zwischen 6.00 und 12.00 Uhr fallen 116 von 164 Flügen aus. Betroffene haben nun zwei Möglichkeiten: Sie können sich das Geld für das Ticket zurückerstatten lassen, ohne die sonst üblichen Stornogebühren zahlen zu müssen. Die Alternative: Sie überlassen es der Airline, sie […]
Hannover (dpa/tmn) – Kunden von Germanwings müssen sich auf einen Streik am Freitagvormittag einstellen: Zwischen 6.00 und 12.00 Uhr fallen 116 von 164 Flügen aus. Betroffene haben nun zwei Möglichkeiten: Sie können sich das Geld für das Ticket zurückerstatten lassen, ohne die sonst üblichen Stornogebühren zahlen zu müssen. Die Alternative: Sie überlassen es der Airline, sie auf andere Weise ans Ziel zu transportieren. Viele Fluggesellschaften bevorzugten die erste Variante, erläutert der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Er rät Verbrauchern allerdings, sich für die Ersatzbeförderung zu entscheiden.
Andernfalls zahlten sie oft drauf. Hinzu komme, dass die Fluggesellschaft üblicherweise mehr Möglichkeiten hat, zu dem ausgefallenen Flug eine Alternative zu finden, als der einzelne Fluggast. Einen Anspruch auf Entschädigung haben die Passagiere nicht. Streik sei ein außergewöhnlicher Umstand im reiserechtlichen Sinn, sagt Degott.
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung gibt es keinen Schadenersatz, wenn das der Fall ist. Die Fluggesellschaft sei aber verpflichtet, alles zu tun, um die Streikfolgen abzumildern. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie die Chance nutzen muss, eine Maschine trotz Streiks mit möglichst wenig Verspätung starten zu lassen, wenn das möglich ist. Und zwar auch, falls das für das Unternehmen mit Mehrkosten verbunden wäre.
Ist ein Flugausfall oder zumindest eine Verspätung nicht zu verhindern, muss sich die Fluggesellschaft um ihre Kunden kümmern, die unter Umständen mit langen Wartezeiten am Flughafen konfrontiert sind. Passagiere haben dann Anspruch auf Essen und Getränke. Häufig erhalten sie dafür Gutscheine, die zum Beispiel in Flughafenrestaurants eingelöst werden können. Falls sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, muss die Fluggesellschaft auch die Kosten für die Übernachtung tragen.