Schwangere sollten vor Flugreise Bedingungen der Airline checken
Berlin (dpa/tmn) – Hochschwangere sollten vor einem Flug in den Beförderungsbedingungen der Airline nachlesen, wie und ob sie überhaupt noch mitfliegen dürfen. Denn die Regelungen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft erheblich. Die Lufthansa lässt Schwangere bis vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ohne ärztliches Attest fliegen, wenn sie keine Mehrlinge erwarten und die Schwangerschaft unkompliziert […]
Berlin (dpa/tmn) – Hochschwangere sollten vor einem Flug in den Beförderungsbedingungen der Airline nachlesen, wie und ob sie überhaupt noch mitfliegen dürfen. Denn die Regelungen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft erheblich.
Die Lufthansa lässt Schwangere bis vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ohne ärztliches Attest fliegen, wenn sie keine Mehrlinge erwarten und die Schwangerschaft unkompliziert verläuft. Ab der 28. Woche empfiehlt die Fluggesellschaft, eine Bescheinigung über den unkomplizierten Verlauf und die Flugtauglichkeit dabeizuhaben. Nach der 36. Woche oder bei einer komplizierten Schwangerschaft kann die Schwangere eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ryanair verlangt von der 28. Woche an eine «Fit to Fly»-Bestätigung, die ein Arzt oder eine Hebamme ausstellen muss – sonst kann es sein, dass die werdende Mutter nicht ins Flugzeug darf. Air Berlin behält sich das Recht vor, von Schwangeren einen Nachweis darüber zu verlangen, dass sie die 37. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht haben. Beide Fluggesellschaften schließen in ihren Beförderungsbedingungen aus, Schwangere in den letzten vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mitzunehmen. Easyjet erlaubt Frauen den Flug bis Ende der 35. Woche, also fünf Wochen vor Termin.
Für Frauen, die Zwillinge erwarten oder deren Geburt kompliziert verläuft, gelten bei den Airlines strengere Regeln.