Minister: Mehrkosten durch Flughafen-Urteil noch nicht zu beziffern
Es ist ein weiterer Paukenschlag am Hauptstadtflughafen: Die Anwohner haben Anspruch auf mehr Lärmschutz, urteilt ein Gericht. Für das Milliardenprojekt bedeutet das höhere Kosten. Potsdam (dpa/bb) – Die Mehrkosten am neuen Hauptstadtflughafen nach dem jüngsten Urteil zu einem verbesserten Schallschutz sind für Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD) noch nicht zu beziffern. Dafür werde die schriftliche […]
Es ist ein weiterer Paukenschlag am Hauptstadtflughafen: Die Anwohner haben Anspruch auf mehr Lärmschutz, urteilt ein Gericht. Für das Milliardenprojekt bedeutet das höhere Kosten.
Potsdam (dpa/bb) – Die Mehrkosten am neuen Hauptstadtflughafen nach dem jüngsten Urteil zu einem verbesserten Schallschutz sind für Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD) noch nicht zu beziffern. Dafür werde die schriftliche Urteilsbegründung gebraucht, sagte Vogelsänger am Freitag in Potsdam. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte am Donnerstag entschieden, dass die Anwohner besser vor Fluglärm geschützt werden müssen als es die Airport-Betreiber bisher beabsichtigt hatten.
Der Minister deutete an, sich damit abzufinden, dass das Gericht eine Revision nicht zuließ. «Es spricht vieles dafür, den Streit nicht weiterzuführen, sondern auf die Anwohner zuzugehen.» Ein Flughafen ohne Belastungen werde aber nie zu haben sein. Das Ministerium war vor Gericht Anwohnern und Umland-Gemeinden unterlegen. Es muss nun den Flughafen zu strengerem Schallschutz drängen.
Der Planfeststellungsbeschluss sei in der Frage des Schallschutzes eindeutig, hatte das Gericht erklärt. Demnach darf Fluglärm die normale Gesprächslautstärke von 55 Dezibel in den 14 000 betroffenen Wohnungen tagsüber nicht überschreiten. Das Schallschutzprogramm des Flughafens ist damit zu klein bemessen. Es war ursprünglich auf sechs mögliche Überschreitungen pro Tag angelegt und umfasste 139 Millionen Euro.
Im vergangenen Sommer wurden weniger als 0,5 Überschreitungen an den sechs verkehrsreichsten Tagen angesetzt und das Programm um 305 Millionen Euro aufgestockt. Nun sind nach früheren Angaben des Aufsichtsrats möglicherweise weitere 286 Millionen Euro fällig.
Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, müsse die Flughafengesellschaft prüfen, welche Kosten damit verbunden seien, sagte der stellvertretende Sprecher des Potsdamer Finanzministeriums, Thomas Vieweg. Ein möglicherweise erhöhter Kapitalbedarf wäre mit den drei Gesellschaftern – Bund und die Länder Berlin und Brandenburg – zu klären.