Frankfurt am Main Droht der Frankfurter Flughafen seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren? Die Nachtflüge bleiben hier dauerhaft verboten, so die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Lufthansa-Konzern zeigt sich besorgt und will im weiteren Verfahren den Nachtflugbedarf am Standort Frankfurt erneut belegen Die Anwohner im Umfeld des größten deutschen Flughafens können aufatmen: Die Nächte bleiben weiterhin ruhig. […]

Frankfurt am Main

Droht der Frankfurter Flughafen seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren? Die Nachtflüge bleiben hier dauerhaft verboten, so die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Lufthansa-Konzern zeigt sich besorgt und will im weiteren Verfahren den Nachtflugbedarf am Standort Frankfurt erneut belegen

Die Anwohner im Umfeld des größten deutschen Flughafens können aufatmen: Die Nächte bleiben weiterhin ruhig. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute sein Urteil zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gefällt und entschieden: Zwischen 23 und 5 Uhr dürfen hier keine Flugzeuge starten und landen. Für sechs Stunden steht nun Deutschlands wichtigstes Luftfahrtdrehkreuz still.  Es ist ein Sieg für tausende Demonstranten, die seit Monaten jeden Montag im Flughafen-Terminal gegen den Fluglärm protestierten.

Das oberste Verwaltungsgericht bestätigt damit eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die nächtlichen Flüge im Herbst vorläufig untersagt hatte. Städte, die in der Einflugschneise liegen, wie Offenbach und Rüsselsheim, ein Klinikum und Privatpersonen hatten gegen eine Verordnung des Landes Hessen geklagt, nach der 17 Flüge in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr erlaubt sein sollten. Mit der Verordnung regelte das Land die Erweiterung des Flughafens um eine vierte Landebahn.

Hart getroffen von dem Verbot wird die Lufthansa. Ihre Cargo-Tochter hat in Frankfurt eine eigene Frachtflotte stationiert. Einige der Flugzeuge transportierten nachts Waren nach Asien und Nordamerika. Frankfurt rangiert derzeit bei den zehn größten Frachtflughäfen auf Platz sieben. Der Airport nah der deutschen Finanzmetropole ist nun jedoch der einzige weltweit mit einem absoluten Nachtflugverbot. „Speziell auf den Nordatlantikstrecken ist der nächtliche Abflug für unsere Kunden unverzichtbar. Die Abwanderung von eiligen Expressprodukten auf andere Drehscheiben in Europa wird sich fortsetzen“, befürchtet Karl Ulrich Garnadt, Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo AG. Denn speziell auf Nordatlantikstrecken sei der nächtliche Abflug für die Kunden unverzichtbar. Nach einem Bericht von Spiegel Online kostet ein Nachtflugverbot dem Frachtunternehmen im Jahr 40 Millionen Euro Gewinn. „Es geht nicht darum, die Nacht zum Tag zu machen. Die Nacht darf aber auch nicht der Albtraum der deutschen Exportindustrie werden,“ so Garnadt.

Christoph Franz, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Lufthansa AG, bedauert vor allem die starre Auslegung des Nachtflugverbots, dem „ohne jede operationelle Flexibilität“  jegliches Augenmaß fehle: „ Es ist in dieser Art weltweit einmalig und verkennt die Realitäten des internationalen Wettbewerbs.“ Der Konzern hatte im Laufe des Verfahrens seit dem Jahr 2000 immer wieder auf die große Wichtigkeit von Nachtflügen hingewiesen und dabei stets für „praktikable Nachtflugregelungen“ geworben. Seine Absicht: Ein fairer Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und Anwohnerschutz. Nach eigenen Aussagen investiere der Konzern bereits Milliarden in leisere Flugzeuge und die Umrüstung älterer Modelle, was die Flughafen-Anwohner hörbar entlaste. Außerdem habe das Unternehmen gemeinsam mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier vor rund einem Monat ein Antilärm-Paket mit 19 Maßnahmen präsentiert.

Mit dem Verbot befürchtet der Konzern nun langfristig gravierende Folgen für den Luftverkehrsstandort Frankfurt. Franz klagt: „Frankfurt, Hessen – ja der ganzen Export- und Logistiknation Deutschland drohen die Flügel gestutzt zu werden. Dies ist ein schwerer Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland und es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird.“ Lufthansa werde daher den Bedarf für ausgewählte nächtliche Flüge im ergänzenden Planfeststellungsverfahren erneut deutlich machen. Der Konzern war im aktuellen Verfahren nicht zur Revision zugelassen worden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ermöglicht der Airline, den Nachtflugbedarf im weiteren Verfahren direkt zu begründen.