Juristischer Zankapfel BER

Leipzig/Berlin Seit Jahren beschäftigt der Berliner Hauptstadtflughafen die Justiz. Projektgegner werden nicht müde zu klagen. Nun steht erneut eine wichtige Gerichtsentscheidung an. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet an diesem Dienstag erneut über den Berliner Hauptstadtflughafen. Es geht darum, ob das Genehmigungsverfahren für das Milliardenprojekt neu aufgerollt werden muss. Anwohner und Anrainer-Gemeinden verlangen dies, weil sie […]
Leipzig/Berlin
Seit Jahren beschäftigt der Berliner Hauptstadtflughafen die Justiz. Projektgegner werden nicht müde zu klagen. Nun steht erneut eine wichtige Gerichtsentscheidung an.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet an diesem Dienstag erneut über den Berliner Hauptstadtflughafen. Es geht darum, ob das Genehmigungsverfahren für das Milliardenprojekt neu aufgerollt werden muss. Anwohner und Anrainer-Gemeinden verlangen dies, weil sie sich ausgetrickst fühlen. Sie werfen dem Land Brandenburg vor, sie beim Planfeststellungsplan gemeinsam mit der staatlichen Flughafengesellschaft über die tatsächlichen Flugrouten getäuscht zu haben. Bei einem Erfolg würde der Eröffnungstermin, der nach zwei Verschiebungen nun für März 2013 geplant ist, in den Sternen stehen.
Die Kläger müssen sich allerdings auf eine weitere Schlappe einstellen. In der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen hatte der 4. Senat wenig Bereitschaft gezeigt, den Planfeststellungsbeschluss für das ramponierte Vorzeigeprojekt zu kippen. Die nächste Hürde auf dem langen Weg zu einer Eröffnung im kommenden März wäre dann die Aufsichtsratssitzung der Flughafengesellschaft am 16. August. Dann soll entschieden werden, ob der derzeitige Baufortschritt eine Eröffnung im Frühjahr zulässt.
Das höchste Verwaltungsgericht hatte 2006 grünes Licht für das «Verkehrsprojekt Deutsche Einheit» gegeben – damit ist der Planfeststellungsbeschluss eigentlich rechtskräftig. Nach Auffassung der Kläger basiert das Urteil der Leipziger Richter jedoch auf falschen Angaben.
In der Planfeststellung war als Grobplanung festgehalten, dass die Flugzeuge von den beiden Pisten des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) im brandenburgischen Schönefeld schnurgerade abfliegen – obwohl die Deutsche Flugsicherung betont hatte, dass die Routen aus Sicherheitsgründen abknicken müssen. In diesem Sinn legte der Bund schließlich vor etwa einem halben Jahr Routen fest, die stark von der Grobplanung abweichen. Künftig werden tausende Anwohner überflogen, die jahrelang glaubten, von diesem Lärm verschont zu bleiben.
Wie auch immer das Urteil lauten wird – der Flughafen bleibt ein juristischer Zankapfel: Die Anrainer haben angekündigt, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Den Karlsruher Richtern liegen bereits Beschwerden gegen die Nachtflugregelung vor, nachdem Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben waren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss zudem über Klagen gegen die Flugrouten entscheiden.
Die Flughafenbetreiber gehen unterdessen mit einer Millionen-Klage beim Landgericht Potsdam gegen die Projektplaner vor. Sie fordern von ihnen Schadenersatz für den geplatzten Eröffnungstermin.