Luxemburg, 21. Dezember 2016 Im Streit zwischen der EU-Kommission und der Hansestadt Lübeck um mögliche unerlaubte Beihilfen für den Flughafen Lübeck hat die Stadt einen Erfolg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies heute ein Rechtsmittel der EU-Kommission gegen ein erstinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2014 zurück. Damals hatte das Gericht der Europäischen Union […]

Luxemburg, 21. Dezember 2016

Im Streit zwischen der EU-Kommission und der Hansestadt Lübeck um mögliche unerlaubte Beihilfen für den Flughafen Lübeck hat die Stadt einen Erfolg errungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies heute ein Rechtsmittel der EU-Kommission gegen ein erstinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2014 zurück. Damals hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) den Beschluss der Kommission zur Eröffnung eines Beihilfeverfahrens für nichtig erklärt. Das Urteil sei ein Sieg für die Stadt, auch wenn der Beihilfestreit noch nicht ganz vom Tisch sei, sagte die Wirtschaftskoordinatorin der Hansestadt Lübeck, Conja Grau.

In dem 2012 eröffneten Beihilfeverfahren prüft die EU-Kommission, ob der damals städtische Flughafen Lübeck-Blankensee der Fluglinie Ryanair vergünstigte Landegebühren gewährt hat. Das wäre eine staatliche Subvention und somit ein Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht.