Luxemburg, 08. September 2016 Wer einen Flug bucht, verrät der Airline so einiges über sich: Anschrift, Telefonnummer, Reiseweg und -daten, womöglich auch Kreditkarteninformationen. In einigen EU-Staaten werten die Sicherheitsbehörden solche Daten bereits heute aus. Im Frühjahr beschloss die EU einheitliche Regeln. Danach werden die Fluggesellschaften verpflichtet, Passagier-Daten zu Flügen in die oder aus der EU […]

Luxemburg, 08. September 2016

Wer einen Flug bucht, verrät der Airline so einiges über sich: Anschrift, Telefonnummer, Reiseweg und -daten, womöglich auch Kreditkarteninformationen.

In einigen EU-Staaten werten die Sicherheitsbehörden solche Daten bereits heute aus.

Im Frühjahr beschloss die EU einheitliche Regeln. Danach werden die Fluggesellschaften verpflichtet, Passagier-Daten zu Flügen in die oder aus der EU an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Diese dürfen sie etwa im Kampf gegen Terrorismus oder organisierte Kriminalität nutzen. Die Erfassung soll auch für Flüge innerhalb der Europäischen Union erlaubt sein. Die Staaten haben zwei Jahre lang Zeit zur Umsetzung der neuen Regeln.

Die EU hat auch Fluggastdaten-Abkommen mit den USA und Australien, mit Mexiko laufen Gespräche. Ob die mit Kananda ausverhandelte Vereinbarung rechtens ist, muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch entscheiden.