Keine Entschädigung bei Flugausfällen durch Pilotenstreiks
02.09.2015 Berlin – Bei Lufthansa sind wieder Streiks möglich. Kommt es deswegen zu Flugausfällen und großen Verspätungen, steht den betroffenen Passagieren allerdings keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Pilotenstreik gilt als höhere Gewalt. Laut dem Bundesgerichtshof ist die Airline in diesem Fall von der Zahlungspflicht entbunden. Eigentlich steht Fluggästen bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr […]
02.09.2015
Berlin – Bei Lufthansa sind wieder Streiks möglich. Kommt es deswegen zu Flugausfällen und großen Verspätungen, steht den betroffenen Passagieren allerdings keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Pilotenstreik gilt als höhere Gewalt. Laut dem Bundesgerichtshof ist die Airline in diesem Fall von der Zahlungspflicht entbunden. Eigentlich steht Fluggästen bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Dabei sieht die EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.
Quelle: dpa