Flugportale: Hohe Gebühr für gängige Zahlungsmethode nicht rechtens

Stuttgart, 21. September 2016 Hohe Zahlungsgebühren auf Flugportalen sind eigentlich untersagt, doch sie sorgen bei Verbrauchern immer wieder für Unmut. Auf dem Portal Flug.de zum Beispiel erhöhte sich der Preis in einem Fall von gut 70 auf mehr als 100 Euro, wenn der Nutzer eine gängige Kreditkarte wie Mastercard oder Visa auswählte, berichtet die Verbraucherzentrale […]
Stuttgart, 21. September 2016
Hohe Zahlungsgebühren auf Flugportalen sind eigentlich untersagt, doch sie sorgen bei Verbrauchern immer wieder für Unmut.
Auf dem Portal Flug.de zum Beispiel erhöhte sich der Preis in einem Fall von gut 70 auf mehr als 100 Euro, wenn der Nutzer eine gängige Kreditkarte wie Mastercard oder Visa auswählte, berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Kostenlos war nur die Zahlung mit der portaleigenen Kreditkarte oder einer exotischen Debitkarte.
Die Verbraucherschützer klagten gegen diese Praxis und bekamen vor dem Landgericht Aschaffenburg zunächst Recht (Az.: 1 HK O 66/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Firma flug.de Flugreisen GmbH will Berufung einlegen. Es erklärte auf Anfrage, dass etwaige Zahlungsmittelentgelte für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart zumeist von den Airlines erhoben und in ihrer Höhe bestimmt werden.
Tatsächlich ist es aber so, dass die auf der Webseite prominent angezeigten Flugpreise nur unter dem Vorbehalt gelten, dass man mit der „flug.de MasterCard GOLD“ bezahlt. Und grundsätzlich ist es so, dass Unternehmen bei der Zahlung nur diejenigen Kosten in Rechnung stellen dürfen, die der Firma auch wirklich entstehen. Beschwerden über überzogene Gebühren für bestimmte Zahlungsmittel sind bei der Verbraucherzentrale allerdings nach eigenen Angaben weiterhin ein „Dauerbrenner“.