Potsdam, 06. Juli 2017 Es gibt viele Gründe, warum jemand einen Flug nicht antreten kann. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn Kunden bei einer Stornierung auf den Kosten sitzenbleiben. Das müssen sie sich aber nicht bieten lassen. Denn sie können in dem Fall Geld von der Airline zurückfordern, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Die Verbraucherzentralen […]

Potsdam, 06. Juli 2017

Es gibt viele Gründe, warum jemand einen Flug nicht antreten kann.

Besonders ärgerlich ist es dann, wenn Kunden bei einer Stornierung auf den Kosten sitzenbleiben. Das müssen sie sich aber nicht bieten lassen. Denn sie können in dem Fall Geld von der Airline zurückfordern, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Die Verbraucherzentralen bieten dazu einen passenden Musterbrief an.

Betroffenen steht bei einer Stornierung auf jeden Fall die Erstattung der Steuern und Gebühren zu. Denn diese fallen für die Fluggesellschaften nur an, wenn Reisende tatsächlich mitfliegen.

Zusätzlich können sie eine Rückzahlung des Ticketpreises einfordern und sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt berufen (Az.: 2-24 S 152/13). Die Airline muss demnach nachweisen, inwieweit sie das stornierte Ticket weiterverkaufen konnte. Ohne Belege darüber können Kunden den vollen Ticketpreis abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent beanspruchen. Allerdings hat das Landgericht Köln in diesem Punkt anders geurteilt (Az.: 6 S 220/15) und bei speziellen Spartarifen eine Erstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.