Berlin, 28. September 2016 Für die Größe des Handgepäcks gelten bei den Airlines eigentlich strenge Regeln – doch diese werden nur selten kontrolliert. Das berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „test“ (Ausgabe 10/2016). Sie hat sich die Vorgaben von 15 Airlines angeschaut und Leser zu ihren Erfahrungen befragt. Für die Höhe des Handgepäcks sind […]

Berlin, 28. September 2016

Für die Größe des Handgepäcks gelten bei den Airlines eigentlich strenge Regeln – doch diese werden nur selten kontrolliert.

Das berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „test“ (Ausgabe 10/2016). Sie hat sich die Vorgaben von 15 Airlines angeschaut und Leser zu ihren Erfahrungen befragt.

Für die Höhe des Handgepäcks sind demnach meist maximal 55 Zentimeter erlaubt, für die Breite zwischen 35 und 45 Zentimeter, und für die Tiefe 23 bis 25 Zentimeter, zeigt die Übersicht. Nur bei Wizz Air sind die Maße deutlich kleiner. Das zulässige Gewicht liegt in der Regel zwischen acht und zwölf Kilogramm, Condor akzeptiert lediglich sechs Kilo. Die meisten Airlines erlauben zusätzlich zu einem Handgepäckstück noch eine kleine Tasche.

Doch viele Passagiere halten die Handgepäckregeln nicht ein, ergab die Umfrage unter 976 Lesern. Und nur rund ein Drittel gab an, dass ihr Handgepäck beim Check-in kontrolliert wurde. Das führt auf vielen Flügen zu Problemen: Die Gepäckfächer sind überfüllt, manche Handgepäckstücke müssen in den Frachtraum, der Abflug verzögert sich. Viele Leser wünschten sich daher, dass die geltenden Regeln von den Airlines stärker kontrolliert werden, so die Stiftung Warentest.