Die EASA hat eine Emergency Airworthiness Directive für 16 Airbus A380 erlassen. Grund sind Risse in tragenden Flügelstrukturen.

Die European Union Aviation Safety Agency (EASA) hat eine Emergency Airworthiness Directive (AD 2026-0119-E) für insgesamt 16 Airbus A380 veröffentlicht. Grund sind Risse in tragenden Strukturbauteilen der Flügel, die nach Einschätzung der Behörde die strukturelle Integrität der Tragflächen beeinträchtigen könnten. Betroffen sind 15 Airbus A380 von Emirates sowie ein Flugzeug der australischen Qantas.

Fünf Flugzeuge müssen vor dem nächsten Flug überprüft werden

Besonders dringlich ist die Situation bei fünf Airbus A380 von Emirates. Diese Flugzeuge müssen nach Inkrafttreten der Lufttüchtigkeitsanweisung am 24. Juni noch vor ihrem nächsten Flug einer detaillierten Inspektion unterzogen werden. Lediglich ein Überführungsflug mit maximal drei Flugzyklen ist zulässig, um die Flugzeuge zu einem Wartungsstandort zu bringen. Dabei dürfen sich keine Passagiere an Bord befinden, außerdem sind sogenannte ETOPS-Flüge ausgeschlossen. Diese Flüge führen über Strecken, auf denen ein Flugzeug längere Zeit keinen nahegelegenen Ausweichflughafen erreichen kann. Solche Flüge sind für die betroffenen A380 bis zur Inspektion nicht zulässig.

Für die übrigen elf betroffenen Flugzeuge – zehn weitere Emirates-A380 sowie eine Maschine von Qantas – schreibt die EASA die Inspektion innerhalb von 25 Flugzyklen (Starts und Landungen) vor.

Risse in tragenden Flügelholmen entdeckt

Nach Angaben der Behörde betreffen die Untersuchungen die sogenannten Wing Mid Spars, also mittlere Flügelholme innerhalb der Tragflächen. Bereits im Dezember 2025 hatte die EASA mit der Lufttüchtigkeitsanweisung 2025-0280 wiederkehrende Inspektionen verschiedener Flügelholme vorgeschrieben. Die Auswertung dieser Kontrollen habe nun gezeigt, dass bei einzelnen Flugzeugen festgestellte Risse die strukturelle Integrität der Tragflächen beeinträchtigen könnten.

Airbus habe deshalb zusätzliche Spezialinspektionen festgelegt, deren Ergebnisse innerhalb von sieben Tagen an den Hersteller gemeldet werden müssen. Werden dabei weitere Schäden festgestellt, dürfen die betroffenen Flugzeuge erst nach einer von Airbus freigegebenen Reparatur wieder in Betrieb genommen werden.

Weitere Maßnahmen möglich

Die EASA bezeichnet die jetzt veröffentlichte Lufttüchtigkeitsanweisung ausdrücklich als Zwischenmaßnahme. Abhängig von den Ergebnissen der jetzt angeordneten Inspektionen könnten weitere Lufttüchtigkeitsanweisungen folgen. Von einem Grounding der gesamten Airbus-A380-Flotte kann jedoch keine Rede sein. Die Emergency Airworthiness Directive betrifft ausschließlich 16 anhand ihrer Hersteller-Seriennummer identifizierte Flugzeuge.

Wiederkehrendes Thema beim Airbus A380

Probleme mit Rissen an Strukturbauteilen der Tragflächen beschäftigen den Airbus A380 bereits seit vielen Jahren. Bereits 2012 mussten weltweit zahlreiche Flugzeuge wegen Rissen an sogenannten Wing Rib Feet überprüft und teilweise nachgebessert werden. Auch in den Folgejahren ordnete die EASA wiederholt Inspektionsprogramme für verschiedene Bereiche der Tragflächen an.

Die jetzt veröffentlichte Lufttüchtigkeitsanweisung konzentriert sich jedoch auf andere tragende Strukturbauteile der Flügel und betrifft lediglich einen kleinen Teil der weltweit noch im Einsatz befindlichen Airbus-A380-Flotte.