Smolensk-Katastrophe: Polen will Haftbefehl für russische Fluglotsen
Warschau (dpa)– Zehn Jahre nach der Flugzeug-Katastrophe von Smolensk hat die polnische Generalstaatsanwaltschaft vor einem Gericht in Warschau beantragt, die russischen Fluglotsen in Haft zu nehmen. Dies könnte ein erster Schritt auf dem Weg zu einem internationalen Haftbefehl sein. «Den Fluglotsen wird vorgeworfen, bewusst eine Katastrophe im Luftverkehr mit vielen Toten herbeigeführt zu haben», sagte […]
Warschau (dpa)– Zehn Jahre nach der Flugzeug-Katastrophe von Smolensk hat die polnische Generalstaatsanwaltschaft vor einem Gericht in Warschau beantragt, die russischen Fluglotsen in Haft zu nehmen. Dies könnte ein erster Schritt auf dem Weg zu einem internationalen Haftbefehl sein. «Den Fluglotsen wird vorgeworfen, bewusst eine Katastrophe im Luftverkehr mit vielen Toten herbeigeführt zu haben», sagte eine Sprecherin der Behörde der polnischen Nachrichtenagentur PAP.
Beim Absturz der polnischen Regierungsmaschine im Landeanflug auf das russische Smolensk bei dichtem Nebel am 10. April 2010 waren 96 Menschen ums Leben gekommen, darunter auch Präsident Lech Kaczynski. Ermittlungen zur Absturzursache dauern sowohl in Polen als auch in Russland weiter an. Russland hält das Wrack weiter unter Verschluss. Polnische Ermittler durften es bislang nur unter russischer Aufsicht begutachten.
Bei der erneuten Analyse des Beweismaterials seien die polnischen Staatsanwälte nun zu dem Schluss gekommen, dass das Instrumenten-Landesystem des Flughafens defekt gewesen sei. Die Tupolew 154 mit Kaczynski an Bord sei streckenweise von den Monitoren der Fluglotsen verschwunden. Obwohl diese die genaue Position der Präsidentenmaschine nicht gekannt hätten, hätten sie trotzdem die Genehmigung zur Landung erteilt.
Kremlsprecher Dmitri Peskow kritisierte das Vorgehen der polnischen Seite. «Wir bewerten das negativ», sagte Peskow am Donnerstag der russischen Agentur Interfax zufolge. Ihm sei nicht bekannt, ob es bereits Kontakt zwischen Warschau und der russischen Generalstaatsanwaltschaft gegeben habe, wie dies in der internationalen Praxis üblich sei. Laut Interfax erlaubt die russische Verfassung nicht, dass Russland seine Staatsbürger an ein anderes Land ausliefert.
dpa dhe xx n1 wpi nif