Rückzahlung des Reisepreises: Abwarten statt Anwalt einschalten
Düsseldorf (dpa/tmn) – Derzeit warten viele Urlauber noch auf Geld vom Veranstalter oder von der Airline für eine abgesagte Reise. «Mancher Reiseanbieter spielt wohl ein bisschen auf Zeit, weil die Gutscheinlösung noch im Raum steht», sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW. Noch müssen Verbraucher einen solchen Gutschein rechtlich aber nicht akzeptieren. Wer seinen Anspruch […]
Düsseldorf (dpa/tmn) – Derzeit warten viele Urlauber noch auf Geld vom Veranstalter oder von der Airline für eine abgesagte Reise. «Mancher Reiseanbieter spielt wohl ein bisschen auf Zeit, weil die Gutscheinlösung noch im Raum steht», sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW. Noch müssen Verbraucher einen solchen Gutschein rechtlich aber nicht akzeptieren.
Wer seinen Anspruch mithilfe eines Anwalts durchsetzen möchte, sollte allerdings im Hinterkopf haben, dass die Gutscheinlösung doch noch Gesetz werden könnte – auch rückwirkend, betont Bradler. Dann bleibe man womöglich auf den Kosten sitzen. «Ich würde dazu raten, abzuwarten, wenn man nicht extrem auf das Geld angewiesen ist.»
dpa/tmn pla n1 yyzz amc