Karlsruhe (dpa) – Muss eine Fluggesellschaft zahlen, wenn ein Passagier sich beim Einsteigen ins Flugzeug verletzt? Diese Frage prüft der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Dienstag (9.00 Uhr). Im vorliegenden Fall war ein Mann vor fast fünf Jahren vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer Fluggastbrücke gestürzt und hatte sich die linke Kniescheibe gebrochen. […]

Karlsruhe (dpa) – Muss eine Fluggesellschaft zahlen, wenn ein Passagier sich beim Einsteigen ins Flugzeug verletzt? Diese Frage prüft der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Dienstag (9.00 Uhr).

Im vorliegenden Fall war ein Mann vor fast fünf Jahren vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer Fluggastbrücke gestürzt und hatte sich die linke Kniescheibe gebrochen. Er verlangte von der Fluggesellschaft Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er auf einer feuchten Stelle ausgerutscht sei.

Die Vorinstanzen wiesen seine Klage ab: Die Fluggesellschaft müsse nur dann haften, wenn es sich um ein «betriebstypisches» Risiko des Luftverkehrs handle – nicht aber bei Ereignissen, die auch woanders geschehen könnten.

Der BGH muss nun entscheiden, inwieweit eine «luftverkehrstypische Gefahr» vorlag (Az.:X ZR 30/15). Ob es schon Dienstag eine Entscheidung gibt, ist noch unklar.