Mindeststandards für Airlines: Kein Flug ohne ausreichende Crew
Hannover (dpa) – Wenn Flugzeugbesatzungen krank werden, muss die Airline Ersatz beschaffen – sonst bleiben ihre Flugzeuge wie im Fall der Tuifly am Boden. Das gilt im Cockpit, wo der Bordkommandant einen Co-Piloten benötigt, wie auch im Kabinenbereich. Denn Stewardessen sind nicht nur für Service zuständig, sondern auch die Sicherheit. Ihnen kommt bei Zwischenfällen aller […]
Hannover (dpa) – Wenn Flugzeugbesatzungen krank werden, muss die Airline Ersatz beschaffen – sonst bleiben ihre Flugzeuge wie im Fall der Tuifly am Boden. Das gilt im Cockpit, wo der Bordkommandant einen Co-Piloten benötigt, wie auch im Kabinenbereich. Denn Stewardessen sind nicht nur für Service zuständig, sondern auch die Sicherheit. Ihnen kommt bei Zwischenfällen aller Art eine wichtige Aufgabe zu. Im Notfall müssen sie in kürzester Zeit Brände bekämpfen helfen, kranke Passagiere versorgen oder das Flugzeug evakuieren. Ihre Anzahl an Bord ist genau geregelt und hängt unter anderem von der Zahl der Sitzplätze an Bord ab. Vorgeschrieben ist ein Flugbegleiter ab dem 20. Sitzplatz – ab jedem 50. Platz kommt ein weiterer hinzu.