Berlin (dpa) – Die Verkaufszahlen für Drohnen in Deutschland steigen. Immer mehr Menschen nutzen die kleinen Fluggeräte, um in ihrer Freizeit aus der Luft zu fotografieren oder zu filmen. Einige Fakten: GEWICHT: Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit […]

Berlin (dpa) – Die Verkaufszahlen für Drohnen in Deutschland steigen. Immer mehr Menschen nutzen die kleinen Fluggeräte, um in ihrer Freizeit aus der Luft zu fotografieren oder zu filmen. Einige Fakten:

GEWICHT: Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen.

STEUERUNG und SICHT: Der Drohnenpilot muss während des Betriebs sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können – also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Bemannten Luftfahrzeugen muss ein Drohnenpilot stets ausweichen. Steuern unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist verboten.

HÖHE: Die maximale Flughöhe darf bei gewerblicher Nutzung 100 Meter nicht übersteigen. Für alle, die eine Drohne in ihrer Freizeit steigen lassen, gilt eine Grenze von 762 Metern – solange keine andere Regel dagegenspricht. In Großstädten mit internationalem Flughafen sind vielerorts nur 30 Meter erlaubt.

ÜBERFLUG: Über Menschen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht.