Kempten, 06. Januar 2016 Drohungen, Trunkenheit und Randale an Bord, Aufdringlichkeit gegenüber der Crew: Aus solchen Gründen darf der Pilot eines Flugzeugs außerplanmäßig zwischenlanden. „Der Kapitän übt die absolute Bordgewalt aus“, erklärt der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten. Sieht der Pilot die Sicherheit im Flieger gefährdet, kann er sich in Absprache mit den zuständigen […]

Kempten, 06. Januar 2016

Drohungen, Trunkenheit und Randale an Bord, Aufdringlichkeit gegenüber der Crew:

Aus solchen Gründen darf der Pilot eines Flugzeugs außerplanmäßig zwischenlanden. „Der Kapitän übt die absolute Bordgewalt aus“, erklärt der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten. Sieht der Pilot die Sicherheit im Flieger gefährdet, kann er sich in Absprache mit den zuständigen Leitstellen am Boden zu einer Landung entscheiden – und das wird für den randalierenden Passagier ziemlich teuer. Denn er muss die Kosten tragen. „Das geht in die Zigtausende Euro“, warnt der Jurist.