Potsdam, 02. November 2015 Bei einem drohenden Streik kommt so mancher Fluggast auf die Idee, sich auf eigene Faust einen Ersatzflug oder ein Zugticket zu buchen. Doch Vorsicht: Die Kosten dafür bekommt er nicht einfach von der Airline erstattet, warnt Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Im Streikfall gibt es nur zwei Möglichkeiten, wenn […]

Potsdam, 02. November 2015

Bei einem drohenden Streik kommt so mancher Fluggast auf die Idee, sich auf eigene Faust einen Ersatzflug oder ein Zugticket zu buchen.

Doch Vorsicht: Die Kosten dafür bekommt er nicht einfach von der Airline erstattet, warnt Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Im Streikfall gibt es nur zwei Möglichkeiten, wenn der gebuchte Flug definitiv ausfällt. Entweder der Kunde kündigt den Vertrag und bekommt sein Geld zurück – dann kann er sich auf eigene Kosten eine alternative Beförderung suchen. Oder er bleibt im Vertrag und kontaktiert die Airline, die sich dann wiederum um eine Ersatzbeförderung kümmern muss. Das kann ein anderer Flug oder eine Bahnfahrt sein. „Die Fluggesellschaft kann zum Beispiel einen Gutschein für eine Bahnfahrt ausstellen“, sagt Fischer-Volk.

Bei der Lufthansa will die Flugbegleitergewerkschaft Ufo von Freitag bis Freitag streiken. Welche Flüge davon betroffen sind, ist bislang noch offen. Das will die Ufo kurzfristig bekanntgeben.