Presserat: Germanwings-Copilot durfte mit Namen genannt werden
04.06.2015 Berlin (dpa) – Der Name des Copiloten der abgestürzten Germanwings-Maschine durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats bei der Berichterstattung über die Katastrophe genannt werden. Demnach beging Andreas Lubitz, als er am 24. März den Jet zum Absturz brachte, «eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist». Dies spreche für ein […]
04.06.2015
Berlin (dpa) – Der Name des Copiloten der abgestürzten Germanwings-Maschine durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats bei der Berichterstattung über die Katastrophe genannt werden. Demnach beging Andreas Lubitz, als er am 24. März den Jet zum Absturz brachte, «eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist». Dies spreche für ein «überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall», wie das Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien am Donnerstag in Berlin mitteilte. Eine Fülle entsprechender Beschwerden wurde abgewiesen.
Auch die Veröffentlichung von Fotos des Copiloten sei in den allermeisten Fällen gerechtfertigt gewesen. Unzulässig war dagegen nach Ansicht des Gremiums die Abbildung von Opfern und deren Angehörigen.
Wegen der große Zahl der Zuschriften musste der Presserat zwei Tage beraten. Ihn hatten zu der Katastrophe mit 150 Toten Beschwerden von 430 Menschen erreicht, so viele wie nie zuvor zu einem einzelnen Ereignis.