16.06.2015 Montreal – Wer seine elektronische Zigarette mit auf Reisen nehmen möchte, muss das künftig im Handgepäck tun. Die Luftfahrtorganisation ICAO hat die Beförderung von E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck verboten, wie die UN-Organisation am Montag in Montreal mitteilte. Bisher gab es nur eine Empfehlung. Grund seien die Heizelemente der kleinen Geräte: «Mehrere Vorfälle wurden bekannt, […]

16.06.2015

Montreal – Wer seine elektronische Zigarette mit auf Reisen nehmen möchte, muss das künftig im Handgepäck tun. Die Luftfahrtorganisation ICAO hat die Beförderung von E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck verboten, wie die UN-Organisation am Montag in Montreal mitteilte. Bisher gab es nur eine Empfehlung.

Grund seien die Heizelemente der kleinen Geräte: «Mehrere Vorfälle wurden bekannt, bei denen sich die Heizelemente irrtümlich einschalteten und so Brände im Gepäck verursachten», sagte ICAO-Ratspräsident Olumuyiwa Benard Aliu. Dies sei zwar auch im Handgepäck möglich, in diesem Fall könne aber schnell reagiert werden.

Auch wenn die E-Zigarette im Handgepäck greifbar ist: Bei den meisten Gesellschaften ist ihre Nutzung an Bord ebenso verboten wie die ihrer klassischen Schwester. (dpa)